Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

239 
  
—— — — — 
Lau- 
ende 
Nr. 
Benennung der Waare. 
— — — —ffl Û— ——— — 
Einheit. 
  
Zollbetrag 
in Gold 
Piaster. 
Hun- 
dertstel. 
  
1 
*"* 
2 
.Gewebe aus Baumpwollen-, Leinen-, 
  
Wollen-, 
Seiden= u. s. w. Garnen in Verbindung mit 
Kautschuckfäden, z. B. elastische Schuheinsätze 
Wirkerwaaren (Strumpfwaaren) aus Baumwollen-- 
Leinen-, Wollen-, Seiden= u. s. w. Garnen in 
Verbindung mit Kautschuckfäden 
LXXXXlI. 
Möbel. 
Mbel aus gebogenem Holze, aufgeschlagene oder 
nicht aufgeschlagene 
Korbmöbel, gefärbte oder ungefärbte 
Andere Möbel, als aus gebogenem Holze oder 
Korbmöbel: 
Sessel, ohne eingelegte oder Schnitzarbeit, ohne 
Verzierungen von Kupfer oder anderen Metallen: 
a) aus ordinärem Holze. .. . . . .. .. .... .... 
Anmerkung. Die ungefärbten oder nicht 
lackirten Sessel aus ordinärem Holze werden 
nach Gruppe LXII Nr. 1 (Grobe u. s. w. 
ungefärbte Holzwaaren) verzollt. 
b) aus Tischlerhölzern 
Sessel aus allen Holzarten mit Schnitzwerk, Ver- 
goldung, Holzbronze, mit eingelegter Arbeit oder 
mit Verzierungen von Kupfer oder von anderen 
unedlen Metallen . ... 
Andere Möbel als Sessel, z 
Büffets, Kommoden u. 6 w.: 
a) fournirte, ohne Schnitz= und eingelegte Arbeit, 
ohne Verzierungen von Kupfer oder von 
anderen Metallen . . .. 
b) fournirte, mit Schnitz= und eingelegter Arbeit 
oder mit Verzierungen von Kupfer oder von 
anderen unedlen Metallen 
B. Schränke, Tische, 
  
100 kg 
  
I 
□U 
S’ 
95 
150 
80 
  
  
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Kisten 
Körbe 
Ballen 
  
43° 
und Fässer. 20 %. 
12
	        
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