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—— — — —
Lau-
ende
Nr.
Benennung der Waare.
— — — —ffl Û— ——— —
Einheit.
Zollbetrag
in Gold
Piaster.
Hun-
dertstel.
1
*"*
2
.Gewebe aus Baumpwollen-, Leinen-,
Wollen-,
Seiden= u. s. w. Garnen in Verbindung mit
Kautschuckfäden, z. B. elastische Schuheinsätze
Wirkerwaaren (Strumpfwaaren) aus Baumwollen--
Leinen-, Wollen-, Seiden= u. s. w. Garnen in
Verbindung mit Kautschuckfäden
LXXXXlI.
Möbel.
Mbel aus gebogenem Holze, aufgeschlagene oder
nicht aufgeschlagene
Korbmöbel, gefärbte oder ungefärbte
Andere Möbel, als aus gebogenem Holze oder
Korbmöbel:
Sessel, ohne eingelegte oder Schnitzarbeit, ohne
Verzierungen von Kupfer oder anderen Metallen:
a) aus ordinärem Holze. .. . . . .. .. .... ....
Anmerkung. Die ungefärbten oder nicht
lackirten Sessel aus ordinärem Holze werden
nach Gruppe LXII Nr. 1 (Grobe u. s. w.
ungefärbte Holzwaaren) verzollt.
b) aus Tischlerhölzern
Sessel aus allen Holzarten mit Schnitzwerk, Ver-
goldung, Holzbronze, mit eingelegter Arbeit oder
mit Verzierungen von Kupfer oder von anderen
unedlen Metallen . ...
Andere Möbel als Sessel, z
Büffets, Kommoden u. 6 w.:
a) fournirte, ohne Schnitz= und eingelegte Arbeit,
ohne Verzierungen von Kupfer oder von
anderen Metallen . . ..
b) fournirte, mit Schnitz= und eingelegter Arbeit
oder mit Verzierungen von Kupfer oder von
anderen unedlen Metallen
B. Schränke, Tische,
100 kg
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95
150
80
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Kisten
Körbe
Ballen
43°
und Fässer. 20 %.
12