Der Giro-Inkassoverkehr.
56 Der Giro- und Abrechnungsverkehr.
erhöht worden; sie beträgt jetzt #16 vom Tausend, mindestens jedoch 30 Pf. auf die
einzelne Einzahlung. Immerhin stellt sich diese Art der Zahlung noch billiger als die
umständliche und umwirthschaftliche Baarsendung per Post durch Geldbrief; auch die
Postanweisung, die überdies nur in mäßigen Beträgen möglich ist, stellt sich nur bei
ganz kleinen Summen billiger, also auf einem Gebiet, auf dem die Reichsbank mit der
Post überhaupt nicht in Wettbewerb treten will. Die Wirkung der erhöhten Gebühr
äußerte sich darin, daß die von Nichtkonteninhabern eingezahlten Summen sich in den
beiden Jahren 1884 und 1885 nicht wie seither weiter gesteigert, sondern um mehr
als 200 Millionen Mark verringert haben, während allerdings die Stückzahl der Einzahlungen
noch einen bescheidenen Zuwachs zu verzeichnen hatte; daneben ging eine gewaltige
Steigerung der Uebertragungen nach auswärts von Konto zu Konto und eine beträchtliche
Vermehrung der Jahl der Konteninhaber einher. Die Reichsbank hat mithin ihren
Zweck erreicht, die Einzahler der großen Beträge wurden Girokunden und überwiesen jetzt
auf Grund rother Checks, während sich freilich die kleinen Einzahler weiter vermehrten.
Seit 1886 haben die Einzahlungen der Nichtkonteninhaber nach Stückzahl und Betrag wieder
ununterbrochen zugenommen. Von 380 442 Stück im Gesammtbetrage von 1 104/4 Millionen
Mark im Jahre 1885 sind sie bis 1897 auf 733 805 Stück im Betrage von
3047/1 Millionen Mark gestiegen. Diese Junahme ist freilich nicht ausschließlich durch
die privaten Einzahler herbeigeführt worden, sondern zum Theil auch durch die staatlichen
Kassen in der Provinz, welche ihre entbehrlichen Bestände auf diesem Wege den
ihnen übergeordneten, namentlich aber den zentralen Kassen in Berlin zuführten. Dies
zeigt sich darin, daß im Jahre 1898, nachdem der Anschluß ganzer Systeme von staatlichen
Kassen an den Giroverkehr erfolgt war (vergl. S. 61 und 187 ff.), die Einzahlungen
von Nichtkonteninhabern auf 2777)2 Millionen Mark zurückgingen und daß der Rückgang
im Jahre 1900 sich weiter auf 1 545),9 Millionen Mark fortsetzte.
Gleich der Einrichtung der Einzahlung von Nichtkonteninhabern, hatte auch
die kostenfreie Einziehung von Wechseln, Checks, Anweisungen 2c. am Platze für
Rechnung der Girokunden (Giroeinzugswechsel, vergl. Tab. 56) der Hauptsache nach
eine Erleichterung des Zahlungsverkehrs zum Jweck. Bald nach der Reorganisation
des Giroverkehrs wurden jedoch Klagen über die mißbräuchliche Ausnützung dieser Einrichtung
laut. Es wurden der Reichsbank große Mengen kleiner und kleinster Wechsel
als Giroeinzugswechsel übergeben, deren Verbundene für die Reichsbank meist nur von
geringem Interesse waren, und deren Einziehung eine unverhältnißmäßig große Mühewaltung
verursachte. Judem wurde ein erheblicher Prozentsatz dieser kleinen Wechsel bei
der Präsentation nicht sofort eingelöst und mußte den Einreichern zurückgegeben werden.
In diesem Punkte konnte eine Restriktion Platz greifen, ohne daß dadurch der Grund-