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C. Technik.
1. Kenntniß der gebräuchlichsten Schiffsdampfkessel und der einzelnen Theile
derselben, sowie der Armatur (Speise- und Sicherheitsvorrichtungen). - Berech-
nung der Größe und Leistungsfähigkeit der Kessel, Berechnung ihrer Rost- und
Heizflächen. - Kenntniß der Behandlung der Kessel während der Fahrt im Fluß-
wasser und Seewasser und während des Liegens unter Dampf unter besonderer
Berücksichtigung von Kesseln mit hoher Dampfspannung für längere Fahrten in
stark salzhaltigen Gewässern. - Kenntniß des Verhaltens beim Ueberkochen der
Kessel. - Kenntniß des Einflusses des Wasserstandes auf die Sicherheit und den
Betrieb der Kessel und der Maschine, Kenntniß der Nothwendigkeit des Aus-
blasens, des Salzabblasens, sowie der Prüfung des Salzgehaltes des Kessel-
wassers. - Kenntniß der Reinigung der Kessel und Beurtheilung des Zustandes
derselben, sowie Ausführung von Reparaturen während der Fahrt. - Kenntniß
der Instandhaltung der Kessel während des Aufliegens des Schiffes.
2. Kenntniß der gebräuchlichsten Arten von Schiffsdampfmaschinen und
ihrer einzelnen Theile, Zusammensetzung, Wirkung und Behandlung während der
Fahrt, des Liegens unter Dampf und beim Ueberkochen der Kessel. - Kenntniß
der Umsteuerungsapparate und deren Behandlung. - Kenntniß des Indikators,
des Verfahrens, ihn zu befestigen, Kenntniß des Abnehmens von Diagrammen
und Fähigkeit zur Beurtheilung derselben. - Kenntniß der Regulirung der
Schieberbewegungen. - Beurtheilung des Zustandes der Maschinen und Aus-
führung von Reparaturen während der Fahrt.
3. Kenntniß der Treibapparate und Ausführung von Reparaturen an
denselben.
4. Kenntniß und Behandlung der Hülfsmaschinen auf Dampfschiffen und
der Destillirapparate.
5. Kenntniß der Dampflenzvorrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Dampf-
beziehungsweise Warmwasser-Heizvorrichtungen, der Einrichtungen zur elektrischen
Beleuchtung, zur Ventilation sowie zur Erzeugung von Eis und kalter Luft.
6. Kenntniß der Heiz-, Schmier- und Verpackungsmaterialien.
7. Kenntniß der Beaufsichtigung der Kohlenräume.
* 8. Fähigkeit im Aufmessen, Skizziren und Zeichnen von Maschinentheilen
und Kesseltheilen.
* 9. Berechnung von Indikatordiagrammen.
10. Kenntniß der gesetzlichen Bestimmungen über die Anlage, Prüfung
und den Betrieb von Dampfkesseln.