Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer
des italienischen    Benennung  der  Waaren.  Maßstab.  Zollsatz
Zolltarifs.  Lire
137.  Borten  und  Bänder  aus  Spinnstoffen  der  Kategorie  VII  100 kg  240
139.  Spitzen  und  Tülle,  wollene  .  .  .  .  .  .  .  ...  1  Kg  7
aus  140.  Fußteppiche  aus  Wolle  und  Kratzwolle,  einschließlich  deraus
  c)  jenigen,  in  welchen  andere  Spinnstoffe  außer  Seide  dem
Gewichte  nach  vorherrschen  100  kg  100
142.  Genähte  Gegenstände  aus  Spinnstoffen  der  Kategorie  VII.  —  ie  e
144.  Kokons  (ausgenommen  die  Doppelkokons  –  frei
aus  145.  Seide:
a)  einfach  gezogene,  dublirte  oder  gezwirnte,  rohe  —  frei
aus  147.  Seidenabfälle:
a)  von  Kokons  und  von  Doppelkokons  (strusa,  strazza
di  seta  e  di  doppio),  rohe  .  .  .  .  .  .  ..  —  frei
b)  andere rohe.................................  —-  frei
aus  148.  Sammete  und  Plüsche  aus  Seide  oder  Floretseide:
a)  glatte.....................................  1kg  9
aus  149.  Fichus,  Echarpes  und  Cachenez,  schwarz  oder  farbig,  in
nicht  gemustertem  Gewebe  aus  Seide  oder  Floretseide,
nicht  genäht  ..  ..  .  .  ..  -  6/60
Fichus,  Echarpes  und  Cachenez,  schwarz  oder  farbig,  in  gemustertem
  Gewebe  aus  Seide  oder  Floretseide,  nicht  genäht  »  9
150.  Sammete,  gemischte,  in  welchen  Seide  oder  Floretseide  im
Verhältniß  von  mindestens  12  und  höchstens  50  Prozent
enthalten  ist:
a)  glatte  .  .  ..  »  7
b)  gemusterte:  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  »  10
aus  151.  Gewebe,  gemischte,  in  welchen  Seide  oder  Floretseide  im
Verhältniß  von  mindestens  12  und  höchstens  50  Prozent
enthalten  ist:
b)  farbige:
1.  glatte...................................  5
2.  gemusterte................................  8