154
Nummer
des italienischen Benennung der Waaren. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Lire
137. Borten und Bänder aus Spinnstoffen der Kategorie VII 100 kg 240
139. Spitzen und Tülle, wollene . . . . . . . ... 1 Kg 7
aus 140. Fußteppiche aus Wolle und Kratzwolle, einschließlich deraus
c) jenigen, in welchen andere Spinnstoffe außer Seide dem
Gewichte nach vorherrschen 100 kg 100
142. Genähte Gegenstände aus Spinnstoffen der Kategorie VII. — ie e
144. Kokons (ausgenommen die Doppelkokons – frei
aus 145. Seide:
a) einfach gezogene, dublirte oder gezwirnte, rohe — frei
aus 147. Seidenabfälle:
a) von Kokons und von Doppelkokons (strusa, strazza
di seta e di doppio), rohe . . . . . . .. — frei
b) andere rohe................................. —- frei
aus 148. Sammete und Plüsche aus Seide oder Floretseide:
a) glatte..................................... 1kg 9
aus 149. Fichus, Echarpes und Cachenez, schwarz oder farbig, in
nicht gemustertem Gewebe aus Seide oder Floretseide,
nicht genäht .. .. . . .. - 6/60
Fichus, Echarpes und Cachenez, schwarz oder farbig, in gemustertem
Gewebe aus Seide oder Floretseide, nicht genäht » 9
150. Sammete, gemischte, in welchen Seide oder Floretseide im
Verhältniß von mindestens 12 und höchstens 50 Prozent
enthalten ist:
a) glatte . . .. » 7
b) gemusterte: . . . . . . . . .. » 10
aus 151. Gewebe, gemischte, in welchen Seide oder Floretseide im
Verhältniß von mindestens 12 und höchstens 50 Prozent
enthalten ist:
b) farbige:
1. glatte................................... 5
2. gemusterte................................ 8