Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
  
    
. 
  
Nummer 
des zur Zeit des Vetragsabschlusses Zollsatz 
   
  gültigen allgemeinen Benennung der Gegenstande für 100 kg 
deutschen 
Zolltarifs. Mark. 
Noch: 
6. aus 8) Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von 
Maschinen und Wagen roh vorgeschmiedet ist; 
Brücken und Brückenbestandthelle. 3 
7 Erden, Erze, edle Metalle, Asbest und Asbestwaaren: 
aus a) Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, 
geschlemmt oder gemahlen, imgleichen Erze, auch 
aufbereitete, soweit diese Gegenstände nicht mit einem 
Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Metalle, ge— 
münzt, in Barren oder Bruch ..... .. .. . . ... frei 
9 Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues: 
k) Erzeugnisse des Landbaues, anderweit nicht genannt frei 
13. Holz und andere vegetabilische und animalische Schnitzstoffe, 
sowie Waaren daraus: 
aus a) Hornspäne, Klauen, Knochen (als Schnitzstoff), rohe frei 
15. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge: 
a) Instrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus 
welchen sie gefertigt sind: 
aus 1. musikalische, mit Ausnahme von Klavieren, Pia- 
ninos, Harmoniums und dergleichen Tasteninstru- 
menten, jedoch mit Einschluß der Kirchenorgeln; auch 
Musikdsen .. 20 
b) Maschinen: 
1. Lokomotiven; Lokomobilen 8 
  
aus 2. Müllereimaschinen, elektrische Maschinen, Baumwoll= 
spinnmaschinen, Webereimaschinen, Dampfmaschinen, 
Dampfkessel, Maschinen für Holzstoff= und Papier- 
fabrikation, Werkzeugmaschinen, Turbinen, Trans- 
missionen, Pumpen, Maschinen für die Thon= und 
Cementindustrie, Strickmaschinen mit Gestell, Teig- 
waarenmaschinen und landwirthschaftliche Maschinen, 
 
	        
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