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Nummer
des zur Zeit des Vetragsabschlusses Zollsatz
gültigen allgemeinen Benennung der Gegenstande für 100 kg
deutschen
Zolltarifs. Mark.
Noch:
6. aus 8) Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von
Maschinen und Wagen roh vorgeschmiedet ist;
Brücken und Brückenbestandthelle. 3
7 Erden, Erze, edle Metalle, Asbest und Asbestwaaren:
aus a) Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt,
geschlemmt oder gemahlen, imgleichen Erze, auch
aufbereitete, soweit diese Gegenstände nicht mit einem
Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Metalle, ge—
münzt, in Barren oder Bruch ..... .. .. . . ... frei
9 Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues:
k) Erzeugnisse des Landbaues, anderweit nicht genannt frei
13. Holz und andere vegetabilische und animalische Schnitzstoffe,
sowie Waaren daraus:
aus a) Hornspäne, Klauen, Knochen (als Schnitzstoff), rohe frei
15. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge:
a) Instrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus
welchen sie gefertigt sind:
aus 1. musikalische, mit Ausnahme von Klavieren, Pia-
ninos, Harmoniums und dergleichen Tasteninstru-
menten, jedoch mit Einschluß der Kirchenorgeln; auch
Musikdsen .. 20
b) Maschinen:
1. Lokomotiven; Lokomobilen 8
aus 2. Müllereimaschinen, elektrische Maschinen, Baumwoll=
spinnmaschinen, Webereimaschinen, Dampfmaschinen,
Dampfkessel, Maschinen für Holzstoff= und Papier-
fabrikation, Werkzeugmaschinen, Turbinen, Trans-
missionen, Pumpen, Maschinen für die Thon= und
Cementindustrie, Strickmaschinen mit Gestell, Teig-
waarenmaschinen und landwirthschaftliche Maschinen,