Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
203 
—. — 
  
  
  
Nummer 
  des zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen  Zollsatz 
 allgemeinen Benennung der Segenstände. für 100 kg 
deutschen 
Zolltarifs. Mark. 
Noch: 
15. und zwar je nachdem der überwiegende Bestandtheil 
gebildet wird: 
a) aus Holz 3 
β) aus Gußeisen 3 
ɣ) aus schmiedbarem Eisen 5 
δ) aus anderen unedlen Metallen. 8 
Anmerkung zu b 1 und 2: 
Dampfmaschinen und Dampfkessel zur Verwendung beim  
Schiffsbau frei 
3. Kratzen und Kratzenbeschläge 36 
e) Wagen und Schlitten: 
1. Eisenbahnfahrzeuge: Vom Werth 
a) weder mit Leder= noch mit Polsterarbeit 6 Prozent 
β) andere    10 Prozent 
aus d) Flußschiffe, einschließlich der dazu gehörigen gewöhn- 
lichen Schiffsutensilien, Anker, Anker= und sonstigen 
Schiffsketten, wie auch Dampfmaschinen und Dampf- 
kessel frei 
19. Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Metalle, 
egirungen aus unedlen Metallen, anderweitig nicht ge- 
nannte, und Waaren daraus: 
aus a) Aluminium, rein, in rohem Zustande frei 
100 kg 
aus b) Aluminium, gewalzt 9 
Telegraphenkabel .. 8 
d) Waaren, und zwar: 
2. andere, soweit sie nicht unter Nr. 19 d3, oder 
wegen ihrer Verbindung mit anderen Materialien 
unter Nr. 20 fallen ... 30 
3. aus Aluminium, Nickel; feine, insbesondere 
Luxusgegenstände, aus Alfenide, Britanniametall, 
Bronze, Neusilber, Tomback und ähnlichen Le- 
girungen; feine vernirte Messingwaaren, auch 
in Verbindung mit anderen Materialien; alle 
Reichs-Gesetzbl. 1892. 27 
 
	        
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