— 572 —
schaftlich einen Dritten als Obmann. Die Parteien legen ihnen den streiti-
gen Fall unter Beifügung der erforderlichen Dokumente vor und die Schieds-
richter entscheiden darüber nach Stimmenmehrheit. "
Die Vollstreckung der schiedsrichterlichen Urtheile bleibt dem ordemlichen
Richter vorbehalten.
0. 6(4.
Wird die Auflösung der Gesellschaft auf die §. 26. vorgeschriebene Weise
und unter Genehmigung des Staats beschlossen, so hat das Direktorium, in
Uebereinstimmung mit dem Ausschusse und unter Befolgung der H. 28. des
Gesetzes vom 9. November 1843. (Gesetzsammlung pagina 14)..) ertheilten
Vorschriften das gesammte Eigenthum der Gesellschaft möglichst vortheilhaft
zu veräußern und den Erlös, nach Abzug aller, vorher gehörig festzustellenden
und zu bezahlenden Schulden, auf sämmtliche Aktien gleichmäßig zu vertheilen.
(Nr. 2613.) Allerhöchstes Privilegium wegen Emission von 2,367,200 Thaler Prioritäts-
Obligationen der Potsdam-Magdcburger Eisenbahngesellschaft. Vom
17. August 1845.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von Seiten der untkerm heutigen Tage von Uns bestätigten
Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft darauf angetragen worden ist, der-
selben zur Absindung der Aktionaire der Berlin-Potsdamer Eisenbahngesellschaft
für Ueberlassung ihrer Bahn nebst allem Zubehör an jene Gesellschaft und zur
Einlösung der zufolge des unterm 0. April 1839. bestätigten Statutnachmages
der Berlin-Potsdamer Eisenbahngesellschaft vom 13. März 1839. emittirten
Prioritätsaktien, außer dem statutmäßigen Fonds von 4,000,000 Thalern die
Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons versehener Obli-
ationen, jede zu 200 Rthlr., im Betrage von 2,307,200 Thalern, zu gestarten,
o ertheilen Wir, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden
Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche
Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden
Bedingungen:
*
Die Obligationen, auf deren Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums
beigefügt wird, zerfallen in zwei Klassen; di
ie