pltallea, hlerdurch aufgefordert, beil Producirung
der Zins--Quitiungen zugleich oberamtliche
Zeugnisse, wodurch ihre Ansorüche
auf die zugestandene Kapitol-Steuer-Freibelt
außer Zwelfel gesetzt sind, der Staats-Schulden-Zahlungs=
Kasse zu übergeben,
ladem, wenn dlese Urkunden entweder
ganz feblen oder mangelhafst ausgestellt
seyn sollten, der Kaplial-Steuer-Betrag
ahne welteres bel der Kasse abgezogen werden
wärde. Es wird hiebei bemerkt, daß
n dlesen Urkunden neben dem Tauf= und
Familien-Mamen des Gläubigers, die
vormalige Kasse, del welcher das Kapltal
angeliehen wurde, die Rummer der Obligation,
der Betrag des Kapltals, und der
Zins-Termin anzugeben, auch darin sämt-580
liche Staats-Kapltallen zu benennen sind,
in deren Besive sich eine, dle Kapleel-Steuer-Frelheln
ansprechende Person desindet.
Zualeich werden die Staats-Creditoren
im Allgemeinen aufgefordert, den Kaplial-Steuer-Betrag
in Margine ihrer Zint-Qulttungen
sogleich zu notiren.
Stuttgert den 36. Juli 1821.
Steinheil.
Dienst-Erledigung.
Am 5. d. M. ist der Sekretir des
Kinigl. kathelischen Klrchenraths, derc,
gesterben.