Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  47.

 

(Nr.  6663.)  Verordnung,  betreffend  die  Einführung  der  Preußischen  Gesetze  und  die  Justigverwaltung
  in  der  vormals  Bayerischen  Enklave  Kaulsdorf.  Vom  22.  Mai
1867.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  u§

verordnen  für  die  ehemals  Bareriche  durch  das  Gesetz  vom  24.  Dezember  1866.
Gesetz-Samml.  für  1866.  S.  876.)  mit  Unseren  Staaten  vereinigte  Enklave
aulsdorf,  was  folgt:

Artikel  I.

Alle  Preußischen  Gesetze,  Verordnungen  und  Bestimmungen,  welche  in  dem
Kreise  Ziegenrück  des  Regierungsbezirks  Erfurt  Gesehestraft  haben,  werden  hierdurch
  mit  derselben  Wirkung  vom  1.  Juni  d.  J.  ab  in  der  Enklave  Kaulsdorf
unter  gleichzeitiger  Aufhebung  der  entgegenstehenden  Gesetze,  Verordnungen  und
Bestimmungen  nach  Maaßgabe  der  Patente  wegen  Einführung  der  Allgemeinen
Gerichts=  und  Kriminalordnung  und  des  Allgemeinen  Landrechts  in  die  mit  den
Preußischen  Staaten  vereinigten  ehemals  Sächsischen  Provinzen  und  Distrikte
vom  22.  April  und  15.  November  1816.  (Gesetz  Samml.  für  1816.  S.  124.
und  233.)  eingeführt.  Hinsichtlich  der  Einführung  der  Verfallungs  ülreunde  ver-—–e
  dem  Gesetze  vom  24.  Dezember  1866.  (Gesetz  Samml.  für  1866.

Artikel  II.

Die  Enklave  Kaulsdorf  wird  dem  Departement  des  Appellationsgerichts
zu  Naumburg,  insbesondere  dem  Bezirke  des  Kreisgerichts  zu  Erfurt  einverleibt.
Artikel  III.

Die  Staatsminister  werden,  ein  jeder  für  sein  Ressort,  ermächtigt,  die  zur
Ausführung  dieser  Verordnung  erforderlichen  Anordnungen  zu  erlassen.
Johrgang  1867.  (Ne.  6663—6664.)  97  Ur-Ausgegeben
  zu  Berlin  den  1.  Juni  1867.