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Nummer
des zur Zeit des
Vertragsabschlusses
giltigen allgemeinen
österreichisch-
ungarischen
Zolltarifs.
Benennung der Segenstände.
Gulden
Gold
per 100 kg.
276. e)
279.
280.
281.
aus 282.
283.
plattirte (versilberte) Bleche, Tafeln, Matten aus Kupser
und Messin
plattirte (versilberte) Drähte aus Kupfer und Messing;
unechter leonischer (cementirter) Draht, auch geplättet,
jedoch nicht weiter verarbeitt . . . ...
Metallwaaren, feine, d. i. alle nicht unter anderen Nummern
begriffene, auch in Verbindung mit anderen Materialien,
sofern sie nicht unter Nr. 280 oder höher belegte Kaut-
schuck-, Leder- oder Kurzwaaren fallen; Telegraphenkabel.
Metallwaaren, feinste, d. i. Luxusgegenstände und andere
fein gearbeitete (z. B. ornamentirte, gepreßte, vernirte oder
vernickelte) Waaren aus Packfong (Neusilber, Alfenide und
dergleichen Nickelkompositionen), Britanniametall, Bronze,
Messing, Tomback oder ähnlichen Legirungen; Waaren aus
Aluminium oder Nickel; auch in Verbindung mit anderen
Materialien, sofern sie nicht unter höher belegte Leder-
oder Kurzwaaren fallen; Bronzepulver
Kinderspielwaaren; Nadeln, Schnallen, Hafteln, Knöpfe,
Fingerhüte und dergleichen kleine Gebrauchsgegenstände;
auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie
nicht unter höher belegte Leder= oder Kurzwaaren fallen.
Metalltücher, feine, d. i. von 20 Kettenfäden und darüber
auf 2 cm, mit Ausnahme der nachbenannetn
Metalltücher von 20 bis einschließlich 40 einfachen Ketten-
fäden auf 2 cm; Schreibfedern; mit Gespinnstfäden über-
sponnener Draatr:—
Lokomobile
Nähmaschinen und Strickmaschinen:
Gestelle, auch zerlgdgttt . ..
Köpfe; fertig gearbeitete Bestandtheile von solchen (mit
Ausschluß der Nadeln)
Bestandtheile zu Köpfen, unfertig gearbeitet, auch aus
rohem Guß; Näh-= und Strickmaschinen mit Gestell
18.—
40.—
35.—
8.—
6—
25—
15.—