Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

6. 
— 843 — 
III. Oesterreichischer Verwaltungen. 
Die von den K. K. österreichischen Staatseisenbahnen in der Richtung nach 
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-Sösterreichischen Grenze bei 
Pontafel bis Pontebba. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Verwal- 
tungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: « 
Frankreich, Ziffer 23. 
Oesterreich-Ungarn, Ziffer 22, 23, 24. 
Schweiz, Ziffer 24. 
  
Luxemburg. 
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen 
und Bahnstrecken. 
rinz Heinrich-Bahn, mit Einschluß der Linie von Wasserbillig nach 
Grevenmacher. 
B. VWahstrechen, welche sich im Wetriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
— 
Verwaltungen besinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämmt- 
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn. 
Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulfingen bis Ulfingen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver- 
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 17, 18. 
  
Niederlande. 
A. Hon niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen 
und Bahnstrecken. 
Gesellschaft zum Betrieb der Niederländischen Staatseisenbahnen. 
Niederländische Rhein-Eisenbahngesellschaft. 
Holländische Eisenbahngesellschaft. 
Niederländische Central-Eisenbahngesellschaft. 
Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahngesellschaft. 
Haarlem—Zandvoort Eisenbahngesellschaft. 
180“
	        
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