82 Liquidatlon von Sypothekenforderungen.
8.
Tod des jüdischen Delaten vor der Eidesleistung.
Komment. 1. d. GO. Bd. W9 . f. RA. Bb. 2 S. 301,
Hierüber kommt in den Motiven einer oberstrichterlichen
Entscheidung vor: Nachdem die GO.
für den Fall des Vorabsterbens vor abgelegtem Eide
für nicht christliche Glaubensgenossen keine Vorsehung
gethan hat *), so kann die ganz natürliche Folge von
dem Todesfalle des J. v. H. nur darin bestehen,
daß das Beweismittel der Eideszuschiebung für diesen
Fall als nicht erschöpft und nicht weiter erschöpfbar
für den klagenden Theil verloren geht und ihm nur
die Bedachtnahme ubrig bleibt, ob sich diesem Aus:
falle in der Reihe seiner Behelfe nicht auf andere
Art durch neue Beweismittel nachhelfen lasse.“
OAE. vom 5. Januar 1819. Nr. 221¾/10.
9.
Llquidation von Hypothekenforderungen.
Vel. Bd. 13 S. 267.
Ein Hypothekgläubiger, welcher seine Forderung
am ersten Ediktstage unter Vorlage des Original-Schuld=
und Hyp. Briefs liquidirte,
war nicht auch verbunden, sich noch besonders auf
den Inhalt des Hypothekenbuches (nach der Bestimmung
des Hyp. Ges. §. 118) zu beziehen.
OA##E vom 22. Feb. 1847. Nr. 530/¾#7.
*7. Vel. 1 beschlü, r OAG. vom 14. Januar
1. Regb. S. 111 f.
Nedakteur: J. A. Seufert. Verl.: Palm & Enke#. Erlangen.