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Anlage 3.
Erklärung.
Die Güter-Expedition den.
Eisenbahn zu hat auf mein (unser) Ersuchen
folgende Ecker-, welche laut Frachtbrief vom heutigen Tage in nachstehender Weise
bezeichnet sind, zur Eisenbahn-Beförderung nach
von mir (uns) angenommen, nämlich
Ich (Wir) erkenneln) hierbei ausdrücklich an, daß diese Güter
unverpackt -A
in nachbeschriebener mangelhafter Verpackung:
.................................................................. denten 18
*) Je nach der Beschaffenheit der Sendung ist entweder das Wort unverpackte oder
der Passus ein nachbeschriebener mangelhafter Verpackung zu streichen.
Das Anerkenntniß ist bei Sendungen, die aus mehreren Kolli bestehen, auf diejenigen
Stücke zu beschränken, welche unverpackt sind oder Mängel in der Verpackung zeigen.
So geschehen in Bern am vierzehnten Oktober Eintausend achthundertundneunzig.
Für Deutschland: Für Italien: Für die Niederlande: Für Rußland
Otto von Bülow. A. Peiroleri. C. M. C. Asser. A. Hamburger.
» , J. C. M. van Riemsdyk. H. Isnard.
Für Belgien: Für Luxemburg:
Jooris. W. leibfried. Für Oesterreich-Ungarn: Für die Schwei
Deiller. Welti.
Für Frankreich:
Cie de Miesbach.
E. George.
Tarner.