Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

— 128 — 
  
Betrag  Darunter 
für das ... 
Titel. Ausgabe,  Etatsjahr künftig 
1893/94. wegfallend. 
Mark. Mark. 
Uebertrag 92 175 — 
II. Einmalige Ausgaben. 
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 35 000 — 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgabhen 15 825 — 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden 
Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauern- 
den und einmaligen Ausgaben fließen dem Reserve- 
fonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehraus- 
gaben zu decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere 
auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte 
Elfenbein 2c., soweit die Verwaltung darauf Anspruch 
hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe . . . . 143000 
Die Einnahme beträgt . . .  143000  
  
Balanzirt. 
  
  
 
	        
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