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Das deutsche Reich wurde neu aufgerichtet.
Die Kräfte der Nation sind zusammengefaßt,
um dem deutschen Gebiete nach Außen wirksamen
Schutz zu gewähren und die gemeinsame
Wohlfahrt zu fördern.
Bayern wird dem in Einigkeit verbundenen
Gesammt-Vaterlande mit Aufrichtigkeit anhängen
und an der Erfüllung seiner großen Aufgabe
mitarbeiten.
Je rückhaltloser aber die Hingebung ist, die
Bayerns König und Volk dem Reiche entgegen-Gegeben
München, den 18. Februar 1871.
Lud
Graf v. Pray. v. Pfrehschner.
v. sut.
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bringen, desto weniger werden Beide aus den
Augen verlieren, daß das schöne Land, dem sie
zunächst gehören, seine volle Pflicht als Glied
des Ganzen nur dann wird erfüllen können,
wenn es ein festes, durch inneren Frieden starkes
Gemeinwesen bleibt. Was dem Theile Stärke
verleiht, frommt auch dem Ganzen.
Indem Wir die gegenwärtige Versammlung
schließen, entbieten Wir Unseren Lieben und
Getreuen die Versicherung Unserer Königlichen
Huld und Gnade.
wig.
v. Schlör.
v. Praun.
Erhr. v. Pranchh.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der Gencralsecretär des Staatsrathes,
Seb. von Kobell.
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