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daselbst; dagegen mit Ausschluß der Dalmatiner Staatsbahn
mit den Linien:
a. Spalato—Siveric-Knin.
b. Perkovic— Slivno—Sebenico.
dann der Kolomeaer Lokalbahnen:
c. Kolomea—Sloboda rungurska nebst Abzweigung.
d. Nadwornianski przedmiescie Szeparowce-Kniazdwör.
und endlich der Flügelbahnen:
e. Podleze-Niepolomice.
f. Lititz-Nürschan.
g. Wama-Russ. Moldawitza.“
b. Die unter Nr. 8 aufgeführte, in die Verwaltung der K. K. öster-
reichischen Staatsbahnen übergegangene „Galizische Carl Ludwigs-
Bahn“ ist zu streichen.
c. Nummer 16 hat in Folge der Eröffnung der nachstehend unter i
und k aufgeführten Linien wie folgt zu lauten:
016. K. K. Südbahngesellschaft (österreichische Linien) mit Aus-
schluß der schmalspurigen Lokalbahnen:
h. Mödling—Hinterbrühl nächst Wien (mit elektrischem
Betriebe).
i. Preding—Wieselsdorf—Stainz.
k. Pöltschach—Gonobitz.“
2. Unter „Rußland. B. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe oder
Mitbetriebe auswärtiger Verwaltungen befinden. II. Oester-
reichischer Verwaltungen.“ sind im Eingange der Nummern 54
und 55 die Worte „Die von der Galizischen Carl- Ludwigs-Bahn“
zu ersetzen durch: „Die von der K. K. General-Direktion der öster-
reichischen Staatsbahnen“.
Berlin, den 25. Mai 1893.
Der Reichskanzler.
Graf von Caprivi.
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Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.