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zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen. «
Die gekuͤndigten Kapitalbetraͤge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzalungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen
erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I.
Tit. 51. §S. 120. se(l. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Falkenberg.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besic
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten
und bis dahin nicht vorgekommenen Inssupen gegen Quittung ausgezahlt
werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind acht halbjährige Zinskupons bis
* Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinsupons
auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen JZinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkasse
zu Falkenberg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermäögen.
th * zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Falkenberg, den .. ten
CL. S.)
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Falkenberger
eise.
Zins-