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(Nr. 2126.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom
11. August 1893. ·
I. In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfracht-
verkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) bei—
gefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen An-
wendung findet, ist in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens
mit Wirkung vom 4. September d. J. ab nachzutragen:
Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener
Verwaltung.“:
14 a 1. Blankensee—-Woldegk—Strasburger Eisenbahn.
II. Außerdem sind folgende Berichtigungen der Liste vorzunehmen:
1. Unter „Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener
Verwaltung.“
ist in Nummer 17 die in Klammern beigefügte nähere Bezeichnung
„Hennef—Waldbroel“ zu streichen.
2. Unter „Rußland. A. Von russischen Verwaltungen betriebene
Bahnen und Bahnstrecken.“
ist die Bezeichnung bei Nummer 33 in „Kiew—Woronesch Eisen-
bahn“ abzuändern.
Berlin, den 11. August 1893.
Der Reichskanzler.
Graf von Caprivi.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.