Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

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e) Der Absender hat im Frachtbriefe eine von ihm unterzeichnete 
Erklärung abzugeben, worin auch das Zeichen der Plombe, des 
Siegels, der Siegelmarke oder der Schutzmarke angegeben ist. 
Die Erklärung hat zu lauten: 
„Der Unterzeichnete erklärt, daß die in diesem Frachtbriefe 
angegebene, mit dem Zeichen .. . verschlossene Sendung in 
Bezug auf Beschaffenheit und Verpackung den zwischen Oester- 
reich-Ungarn einerseits und Deutschland andererseits zur 
Anlage 1 des internationalen Uebereinkommens über den 
Eisenbahnfrachtverkehr vereinbarten Zusatzbestimmungen unter 
Nr. XXXVII entspricht.“ 
XXXVII a. 
Nach Nr. XXXVII ist die nachstehende Nr. XXXVIIa einzufügen: 
„Kugelzündhütchen und Schrotzündhütchen (Flobert-Munition). 
1. Kugelzündhütchen sind in Pappschachteln, Blechschachteln, 
Holzkästchen oder starke Leinensäckchen zu verpacken. 
2. Schrotzündhütchen sind in Blechbehälter, Holzkistchen oder 
steife Kartons derart fest zu verpacken, daß sie sich darin nicht ver- 
schieben können. 
Die einzelnen Behälter für Kugelzündhütchen und für Schrot- 
zündhütchen müssen sorgfältig in feste Kisten oder Fässer verpackt und 
jedes Kollo muß mit einem besonderen, je nach dem Inhalte die Be- 
zeichnung: „Kugelzündhütchen“ oder „Schrotzündhütchen“ tragenden 
Zettel beklebt sein. 
Für Flobertzündhütchen ohne Kugel und Schrot gelten dieselben 
Verpackungsbedingungen wie für Schrotzündhütchen.“ 
In Nr. XLII 
ist im letzten Satze das Wort „hölzernen“ zu streichen. 
In Nr. XLVI 
ist am Schlusse der Ziffer 1c als Absatz 5 einzufügen: 
(5) Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind, ist das An- 
bringen von Kappen zum Schutze der Ventile, sowie von Rollkränzen 
nicht erforderlich.“ 
XLVIa. 
Nach XLVI ist die nachstehende Nr. XLVIa einzufügen: 
„Verdichteter Sauerstoff, verdichteter Wasserstoff und 
verdichtetes Leuchtgas werden unter folgenden Bedingungen be- 
fördert: - 
1. Diese Stoffe dürfen höchstens auf 200 Atmosphären verdichtet 
sein und müssen in nahtlosen Cylindern aus Stahl oder Schmiedeeisen
	        
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