Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

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(Nr. 2073.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der dem internationalen Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 28. Februar 1893. 
In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
vom 14. Oktober 1890 Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste 
der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, ist 
in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens mit Wirkung vom 
7. März d. J. ab nachzutragen: 
Unter „Deutschland. A. II. (Privateisenbahnen. unter eigener Ver- 
waltung): 
62a. Ronsdorf—Müngstener Eisenbahn. 
Berlin, den 28. Februar 1893. 
Der Reichskanzler. 
Graf von Caprivi. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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