Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

  
  
Nummer 
  
   
  
  
des serbischen Taraabzüge 
Generaltarifs Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des 
2. /14. April Bruttogewichts. 
1892. Dinar. Para. 
· » 100 kg 
21. Alkoholische und spirituose Getränke: 
a) Wein: 
1.In Fässen. 10.— 1 in Doppelfässern. 
2. In Flaschen (einschließlich « 20 in Kisten. 
. Schaumweine).».. 30.— ( in Körben. 
b) Gebrannte geistige Flüssigkeiten (Spiritus, Weingeist, . 
Branntwein, Rum, Liköre): " 
1. In Fässern: BB 
#) Spiritus und Weingeist 6— 
6) ander „ 10.—.10 in Doppelfässern. 
2. In Flaschen 25.— (1— Kisin 
e) Bier in Fässern und Flasche 3.— 
Anmerkung: Wenn der Importeur bei der Ein- 
fuhr von Bier in Flaschen erklärt, die Flaschen inner- 
halb einer Frist von drei Monaten wieder auszuführen 
o wird von dem Zollamt, bei welchem die Einfuhr 
stattfand, die Zahl der Flaschen- in der betreffenden 20 in Doppelfässern. 
Sendung vorgemerkt und im Falle der Wiederausfuhnr 20 in Kisten. 
einer gleichen oder geringeren Anzahl von Bierflaschen 12 in Körben. 
innerhalb der obigen Frist, der auf das Flaschengewicht 
entfallende Zoll sowie die Trosarina vom Bier zurück. 
vergütet und ein Ausfuhrzoll nicht erhoben. 
Tafelessig; Essigessenz. 5.— Ü 
22. a) Mineralwasser, einschließlich der Flaschen und Krüge 1.— 
Gruppe VII. Steine, Erden und Glas. 
23. c) Steinkohle und Braunkohle frei 
25. Gemeine Steine oder Steinimitationen: 
a) behauen, unpolirt, für Bau= und Pflasterungszwecke, 
auch künstliche Basaltsteine und dergl.. —.30 
b) 2.— 
  
Mühlsteine, auch mit Metallreisen 
  
 
	        
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