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Nummer
des serbischen
Generaltarifs
vom
2./14. April
1892.
Genennung der Segenstände.
Zollsatz
Dinar. Para.
Taraabzüge
in Perzenten des
Bruttogewichts.
Noch:
30. b)
1., 2. u. 3.
Eisenbahnmaterial aus Eisen oder Stahl (mit Aus-
nahme des zu den Maschinen und Transport-
mitteln gehörigen), z. B. Eisenbahnschienen,
Schienenbefestigungsmaterial), Bestandtheile für den
Bau oder die Reparatur von Fahrbetriebsmitteln,
Ausweich-(Wechsel-) Vorrichtungen, Kreuzungen
und dergl., Eisenkonstruktionen zu Bauten für
Eisenbahnzwekee ...
Eisen= oder Stahlblech und Eisen- oder Stahldraht
ohne Unterschied
Eggen- und Pflugeisen
Schmiedeeisen= oder Stahlwaaren:
Nägel, Drahtstifte, Nieten, Bolzen, Pflöcke,
Klammern, Hufeisen und Eisendeckel für Kochtöpfe
Schrauben der Nr. 30 e 1. ................ ...
Waaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, weder ab-
gefeilt noch angestrichen, blos in Verbindung mit
Holz oder Gußeisen
Anmerkung: Der Anstrich zum Schutze gegen
Rost bleibt bei der Tarifirung dieser Gegenstände außer
Betracht.
Schrauben der Nr. 3002
Geräthe und Werkzeuge aus Eisen oder Stahl: Dung-
und Heugabeln, Krampen, Hauen, Schaufeln,
Rechen, Sensen, Sicheln, Futterklingen (Stroh-
messer), Eggen, Pflüge, Stößel, Meißel; ferner
Hammer, Zangen und Ambosse über 2,5 kg: —
alle diese ohne Unterschied der Bearbeitung, auch
mit Griffen, Heften, Stielen und dergl. von Holz
Waaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, abgefeilt
oder angestrichen (außer zum Schutze gegen Rost);
alle Schlosserwaaren (mit Ausnahme von Schlössern
und Schlüsseln), Spengler- und andere Blechwaaren,
100 kg
12.—
3.50
10
6
3
62“
in Kisten und Fässern.
in Körben.
in Ballen, Säcken und
Rahmen.