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Numimer
des serbischen
Generaltarifs
vom
2./14. April
1892.
Benennung der Gegenstände.
Zollsatz
Dinar. Para.
Taraabzüge
in Perzenten des
Bruttogewichts.
57.
b)
wo
.
Hanf, Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe
mit Ausnahme der Baumwolle:
Garne (mit Ausnahme der Seilerwaaren), einfach
oder gezwirnt, auch in Detailadjustirung:
roh, nicht gebleicht, nicht gefärbt, nicht in Verbindung
mit anderen Materiallen
gebleicht, nicht gefärbt, nicht in Verbindung mit
anderen Materialien
gefärbt, bedruckt oder in Verbindung mit anderen
gemeinen Materialien
Gewebe aus Hanf, Flachs und anderen vegetabilischen
Spinnstoffen mit Ausnahme der Baumwolle:
Sack= und Packstoffe, grobe, sowie fertige Säcke
daraus
Pflaumensäcke, schwere, im Gewichte von 1 kg und
mehr per Stück ...
Anmerkung: Die zur Nr. 57 1 gehörigen
Waaren, sowie die zur Nr. 576 2 gehörigen Sack-
zwilche und Säcke daraus können auch mit einzelnen
farbigen Streifen versehen sein. ·
Sackzwilche und Säcke daraus
Gemeine Hausleinwand und andere ähnliche starke
Leinwand aus Flachs oder Hanf (wie Flank,
Numerasch, Kalameika und dergl.); Zwillich für
Militärbekleidung, Segelleinen und andere starke
Leinengewebe; alle diese auch gebleicht, jedoch nicht
gefärbt ..................
Die unter Nr. 57 e 2 genannten Gewebe gefärbt,
ferner Gradl, das ist geköperte Leinwand für
Bettzeug, Matratzen, Strohsäcke, Möbelüberzüge;
Kannefaß und Schöckl (das ist gefärbte Futter-
leinwand und farbige karrirte Bettzeuge)) Decken
und Teppiche aller Art
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100 kg
12.50
15.—
25.—
7.50
4.50
7.50.
15.—
30.—
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18 in Kisten und Fässern.
12 in Körben.
5 in Ballen und Säcken.
18 in Kisten und Fässern.
12 in Körben.
5 in Ballen und Säcken.