VIII
man bei einigen Reichen, deren Geschichte in diesem
Theil enthalten ist, fast mit Zuversicht behaupten, sie
haben noch keine Verfassung; und ihre ständische Organisatson
kreibt sich in solchen Unformen herum, daß die
kundigsten Publicisten des Reichs nicht einmal zu sagen
im Stande sind, wie die Stimmen auf dem Reichstage
gezählt werden muͤssen?
Wenn hie und da, ungeachtet der aphoristischen
Form, die mehr nur trockene Anzeige als Beurtheilung
der Begebenheiten zulaͤßt, Empfindungen und Gesinnungen
des Verfassers durchleuchten, so sind es bloß
solche, die auf ziemlich allgemein anerkannten Grundsaͤtzen
ruhen. Wir Deutsche, die wir zwischen Polen
und Frankreich wohnen, dort die unverhuͤllte Praxis
eines neuen Voͤlkerrechts, hier die schroͤcklichen Wirkungen
ochlokratischer Grundsaͤtze und Lehrarten sehen, sollen
im Genuß unserer glücklichen Ruhe nie vergessen,
daß wir eben so wenig Ursache haben, zu jenem zu
schweigen, als die Beschreibung von diesen zu mildern,
und vielleicht hat Deutsche Freiheit und Cultur fast mehr
noch von jenem als von diesen zu fürchten.
Göttingen, den 1. Mai 1794.