Artikel
des
rumänischen
Generaltarifs.
Gezeichnung der Waaren.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
in
Lei (Franken).
Noch 558. sich Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, Edelmetalle, Meer-
schaum, echter Gagat oder Bernstein vorfinden
Anmerkung: Der in diesem Artikel festgesetzte Zoll
kommt auch zur Anwendung für kleine Kindervelocipede, für
Pferde mit Mechanismus und für kleine Kinderwagen, ge-
polstert oder nicht.
Ferner unterliegen dem Zollsatz dieses Artikels: Puppen
und andere Spielwaaren, welche entweder in ihrer Bekleidung,
oder in ihrer Ausstattung, oder in beiden zugleich, Seide
(sei es als reinseidenen Theil in irgend einer Form, sei es
als Fäden eines gemischten Gewebes) bis einschließlich 10 Prozent
des Gewichts ihrer Kleidung und ihrer Ausstattung enthalten.
Die unter diesen Artikel begriffenen Duppen und sonstigen
Spielwaaren, in deren Zusammensetzung sich, wenn auch in
einem noch so geringen Verhältniß, Elfenbein, Schildpatt,
Perlmutter, Meerschaum, Bernstein, echter Gagat, Edelmetalle,
Edel- oder Halbedelsteine vorfinden, gehören nach Artikel 561.
Puppen und Spielwaaren, welche ganz aus Gold oder
Silber verfertigt sind, oder in deren Zusammensetzung Gold
oder Silber den Hauptbestandtheil bilden, werden je nach
ihrer Gattung wie goldene oder silberne Schmucksachen behandelt.
561. Gegenstände aus Holz, Rohr, Stroh, Binsen, Papier, Pappe,
Papiermasse, Steinpappe, Bronze, Stahl, Glas, Porzellan,
Steingut, verziert oder sonst verbunden mit Bernstein,
Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat, Meer-
schaum, feinem Leder, Seidenstoffen, Sammt, Edelmetallen,
Edel- oder Halbedelsteinen. Chinesische Lackwaaren
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: kleine Möbel,
Wandbrettchen, Blumentischchen, Kästchen, Dosen, Spiele,
Rosenkränze, Bürsten; Bürstenschäfte, Regen= und Sonnen-
schirmgriffe, Peitschenstiele, Griffe für Reitgerten; Messer-
hefte, Gestelle von Tintenlöschern, Griffe für Spazierstöcke,
Sachen zur Ausstattung des Schreibtisches Tisches und Wand-
bretts) kleine, aus Pflanzenstoffen aller Art geflochtene Gegen-
100 kg 40.—
" 350.—