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Artikel Zollsatz
des russischen Einheit in Rubeln Kopeken
2 « Bezeichnung der Waaren. Gold
Zolltarifs vom
11. Juni 1891.
(aus 150.) überzogene, emaillirte (Geschirr ausgenommen),
mit Zink oder anderen gewöhnlichen Metallen
bedeckt, wenn auch mit Theilen aus Holz,
Kupfer und dessen Legirungen Pud 1 40
151. Eisen= und Stahlfabrikate, außer den besonders ge-
nannten; geschmiedete, gestanzte, gepreßte, gegossene,
unbefeilte oder an den Seiten und Rändern gefeilt,
jedoch ohne weitere Bearbeitung, geschmiedete Nägel Pud 1 40
152. Eisen= und Stahlkesselarbeiten, als: Kessel, Reservoirs,
Bassins, Kasten, Brücken, Röhren, sowie alle
Fabrikate aus Eisen= und Stahlblech, außer den
besonders genannen Pud 1 40
aus 153. Eisen= und Stahlfabrikate, mit Ausnahme der be-
sonders benannten, bearbeitete, abgedrehte, polirte,
geschliffene, bronzirte oder anderswie bearbeitete,
mit Theilen aus Holz, Kupfer und dessen Legirungen
oder ohne solche:
1. Stücke mit einem Gewicht von mehr als
5 Pfund . . . . . . ... Pud 40
2. von 5 Pfund oder weniger Pud 2 20
aus 154. Blechfabrikate
1. jeder Art, sowie Fabrikate aus Eisenblech: mit
Lack überzogene, emaillirte, verzinkte, verzinnte,
vernickelte und mit anderen gewöhnlichen
Metallen gedeckte, auch mit Farbe überzogene,
außer denen, die unter Absatz 2 dieses Artikels
fallen . . . .. Pud 2 25
155. Draht: ·
1. Eisen- und Stahldraht:
a) bei einer Breite oder einem Durchmesser
von ¼ Zoll, bis Nr. 25 einschließlich
nach Birminghamer Kalibben Pud 1 —
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Reichs= Gesetzbl. 1894. 29