189
—
Artikel Zollsatz
des russischen in Rubeln Kopeken Gold.
Zoltarifs Bezeichnung der Waaren. Einheit.
11. Juni 1891.
aus 158. Messerwaaren:
1. jeder Art, in Einfassung aus gewöhnlichen
Materialien; Scheeren (mit Ausnahme von
Schafscheeren), Pincetten, Messerklingen und
Gabeln ohne Stiele, ausgearbeitet oder nicht
ausgearbeiit . . . . .. Pud 13 60
160. Sensen und Sicheln, Häckselmesser, Mäher, Schaf-
scheeren, Spaten, Schaufeln, Harken, Hacken und
Heugabeln . .. . .. . ·....................... Pud 1 10
161. Handwerkzeuge für Handwerker, Künstler, Fabriken Pud 1 10
aus 163. 3. Fabrikate aus Zinn, Zink und ihren Le—
girungen (außer den nach Art. 215 ge-
hörenden), mit Kupfer, Kupferlegirungen und
Nickel überzogen Pud 4 32
167. Maschinen, Apparate, Konstruktionsmodelle dazu,
vollständig oder unvollständig, zusammengestellt
oder auseinandergenommen:
1 jeder Art, aus Kupfer und Kupferlegirungen,
oder solche, in denen Kupfer dem Gewichte
nach das Hauptmaterial ausmacht .. Pud 4 32
2. Gasmesser, Wassermesser; Gas-, kalorische,
Petroleum-, Magnet-, dynamo -elektrische Ma-
schinen jeder Art; Näh= und Strickmaschinen;
Lokomobilen (mit Ausnahme der in Absatz 5
benannten)) Tender) Feuerspritzen (außer
den in Absatz 3 genannten); alle nicht be-
sonders genannten Maschinen aus Gußeisen,
Eisen, Stahl, mit Theilen aus anderen
Metallen oder ohne solche Pud 1 40