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(Uebersetzung.)
Tarif B.
Anlage zum Handels= und Schiffahrtsvertrage zwischen Deutschland
und Rußland.
Artikel des deutschen Tarifs Zollsatz
(nach der
vom 1. Februar 1892 ab
geltenden Fassung).
Benennung der Waaren. Einheit. Zollsatz in
Mark.
aus 1. b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und
eingetrocknetes; Thierflechsen; Treber;
Branntweinspülig; Spreu: Kleie; Malz-
keime) Steinkohlenasche; Dünger, thierischer,
und andere Düngungsmittel, als: aus-
gelaugte Asche, Kalkäscher, Knochenschaum
oder Zuckererde und Thierknochen jeder Art — frei
c) Lumpen aller Art; Papierspähne; Makulatur,
beschriebene und bedruckte; alte Fischernetze,
altes Tauwerk und alte Stricke; gezupfte
Charpie . . . . . . . . . . . . . . . . .. — frei
aus 4. Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren:)
aus a) (grobe)
1. Bürsten aus Bast, Stroh, Schilf, Gras,
Wurzeln, Binsen und dergleichen, auch
in Verbindung mit Holz oder Eisen
ohne Politur und Lack 100 kg 4
Besen aus Bast, Stroh, Schilf, Gras,
Wurzeln, Binsen und dergleichen, auch
in Verbindung mit Holz oder Eisen
ohne Politur und Lack .. ... . .. . . . . 100 kg 3