Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

— 207 — 
(Uebersetzung.) 
Tarif B. 
Anlage zum Handels= und Schiffahrtsvertrage zwischen Deutschland 
und Rußland. 
Artikel des deutschen Tarifs Zollsatz 
(nach der 
vom 1. Februar 1892 ab 
geltenden Fassung). 
Benennung der Waaren. Einheit.  Zollsatz in 
                                                                     Mark. 
  
aus 1. b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und 
eingetrocknetes; Thierflechsen; Treber; 
Branntweinspülig; Spreu: Kleie; Malz- 
keime) Steinkohlenasche; Dünger, thierischer, 
und andere Düngungsmittel, als: aus- 
gelaugte Asche, Kalkäscher, Knochenschaum 
oder Zuckererde und Thierknochen jeder Art    — frei 
c) Lumpen aller Art; Papierspähne; Makulatur, 
beschriebene und bedruckte; alte Fischernetze, 
altes Tauwerk und alte Stricke; gezupfte 
Charpie . .   .  .  .  . . . . . . . . . . . .. — frei 
aus 4. Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren:) 
aus a) (grobe) 
1. Bürsten aus Bast, Stroh, Schilf, Gras, 
Wurzeln, Binsen und dergleichen, auch 
in Verbindung mit Holz oder Eisen 
ohne Politur und Lack                                       100 kg 4 
  
  
Besen aus Bast, Stroh, Schilf, Gras, 
Wurzeln, Binsen und dergleichen, auch 
in Verbindung mit Holz oder Eisen 
ohne Politur und Lack .. ... . .. . . . . 100 kg 3 
  
  
  
  
  
 
	        
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