Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

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Artikel des deutschen Tarifs                   Zollsatz 
(nach der   
vom 1. Februar 1892  Benennung der Waaren.                                                     Einheit.                  in Mark 
ab geltenden Fassung).  
(aus 27.) aus b) ungebleichter oder gebleichter Halbstoff zur Papier- 
fabrikation aus Holz, Stroh, Esparto oder 
anderen Fasern; graues Lösch= und gelbes, 
rauhes Strohpapier; Pappe mit Ausnahme 
der Glanz= und Lederpappe . . .. 100 kg 1 
c) Packpapier, nicht unter b oder d begriffen, 
ungeglättet .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 kg 3 
d) Packpapier, geglättetes . . . .. 100 kg 3 
Glanz= und Lederpappe, Preßspähn . . 100 kg 6 
aller Art, sowie lithographirtes, bedrucktes 
oder linürtes, vorgerichtetes Papier zu Rech- 
nungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen 
u. . .. 100 kg 6 
Gold= und Silberpapier; Papier mit Gold- 
" oder Silbermuster; durchschlagenes Papier; 
e) Druck-, Schreib-, Lösch= und Seidenpapier 
l 
imgleichen Streifen von diesen Papier— 
gattungen; Malerpappe .. . . . . . . . . . . . . .. 100 kg 10 
28. Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): 
z 
J a) überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, 
gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze 
und dergleihen 100 kg 150 
b) fertige, nicht überzogene Schafpelze) des- 
gleichen weißgemachte und gefärbte, 
nicht gefütterte Angora= oder Schaffelle, 
ungefütterte Decken, Pelzfutter und 
Besäczz .. . . . . . . . . . .. 100 kg 6 
  
  
  
  
  
  
Reichs. Gesetzbl. 1894. 34
	        
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