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Artikel des deutschen Tarifs Zollsatz
(nach der
vom 1. Februar 1892 Benennung der Waaren. Einheit. in Mark
ab geltenden Fassung).
(aus 27.) aus b) ungebleichter oder gebleichter Halbstoff zur Papier-
fabrikation aus Holz, Stroh, Esparto oder
anderen Fasern; graues Lösch= und gelbes,
rauhes Strohpapier; Pappe mit Ausnahme
der Glanz= und Lederpappe . . .. 100 kg 1
c) Packpapier, nicht unter b oder d begriffen,
ungeglättet .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 kg 3
d) Packpapier, geglättetes . . . .. 100 kg 3
Glanz= und Lederpappe, Preßspähn . . 100 kg 6
aller Art, sowie lithographirtes, bedrucktes
oder linürtes, vorgerichtetes Papier zu Rech-
nungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen
u. . .. 100 kg 6
Gold= und Silberpapier; Papier mit Gold-
" oder Silbermuster; durchschlagenes Papier;
e) Druck-, Schreib-, Lösch= und Seidenpapier
l
imgleichen Streifen von diesen Papier—
gattungen; Malerpappe .. . . . . . . . . . . . . .. 100 kg 10
28. Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):
z
J a) überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe,
gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze
und dergleihen 100 kg 150
b) fertige, nicht überzogene Schafpelze) des-
gleichen weißgemachte und gefärbte,
nicht gefütterte Angora= oder Schaffelle,
ungefütterte Decken, Pelzfutter und
Besäczz .. . . . . . . . . . .. 100 kg 6
Reichs. Gesetzbl. 1894. 34