Maßstab
Artikel des Zollsatz
rumänischen Bezeichnung der Waaren. der in
Generaltarifs. Verzollung. Lei (Franken).
253. Wollengarne aller Art, gefärbt ... . . . . . .. . .. . . . . . . . . .. 100 kg 100.—
254. Gewebe und Tricotstoffe aus Wolle, im Gewicht von 700 Gramm
oder mehr auf das Quadratmeter . .. " 100.—
255. Gewebe und Tricotstoffe aus Wolle, im Gewicht von 500 bis
700 Gramm auf das Quadratmeter . .. " 120.—
256. Gewebe und Tricotstoffe aus Wolle, im Gewicht von 500 Gramm
oder weniger auf das Quadratmeter " 135.—
259. Erzeugnisse der Strumpfwirkerei aus Wolle, einfach zusammen-
gewirkt, aber nicht genäht . . ... " 250.—
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Strümpfe
und Socken, Windeln (flanele), Unterjacken, Unterhosen,
Handschuhe, Stulpen, Hauben, Kapuzen, Jacken (scurteicl),
Gamaschen, Halbstiefel für Kinder, Busentücher, Netze für
Möbel und alle anderen gewirkten Wollenwaaren, einfach
zusammengewirkt, aber nicht genäht, nicht verbunden oder
verbunden (auch mittelst Näherei) mit anderen Gegenständen,
wie Knöpfe, Bänder (auch aus Seide) und andere ähnliche
Zuthaten, sofern diese zum Gebrauch des Gegenstandes er-
forderlich sind.
260. Posamentier= und Bandwaaren aus weißer oder gefärbter
Wolle. » 160. —
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Fransen und
Ausfaserungen (ciucurl), Borten, Litzen und Schnüre (gai-
taue, snururl), Schnürbänder (sireturl), Knöpfe und alle
anderen Posamentierwaaren aus Wolle.
262. Teppiche aus reiner Wolle. " 80.—
Anmerkung: Hierunter sind hauptsächlich orientalische,
sogenannte türkische Teppiche begriffen. — Die gewöhnlichen
Teppiche (obicinuite), bei denen der Einschlag aus Flachs
oder Hanf besteht, gehören nach Artikel 332.
266. Dicker gewöhnlicher Filz, ungefärbt oder einfarbig " 75.—
Anmerkung: Hierunter sind auch begriffen: Filz-
stumpen jeder Qualität für Hüte, nicht faconnirt und nicht
endgültig geformt.