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Artikel
des
rumänischen
Generaltarifs.
Bezeichnung der Waaren.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
in
Lei (Franken).
340.
aus 344.
345.
348.
Konfektionswaaren aus Seidenstoffen
Anmerkung zu 336 — 340: Bei der Verzollung
der Konfektionswaaren hat derjenige gewebte oder gewirkte
Stoff als Grundlage zu dienen, welcher den äußeren Theil
(die Schauseite) des fertiggestellten Gegenstandes bildet.
Spitzen, Stickereien, Tülls, Bänder, Posamenten u. s. w.,
mit welchen gewisse Konfektionswaaren besetzt sind, werden
mit diesen zusammen verzollt.
Konfektionswaaren aus verschiedenen Stoffen unterliegen
dem drei= bezw. fünffachen Zoll des nach dem Tarif mit dem
höchsten Satze belegten Stoffes.
Nur zugeschnittene Gegenstände werden ebenfalls wie
Konfektionswaaren je nach ihrer Gattung behandelt.
Erzeugnisse der Strumpfwirkerei sowie Teppiche, Vor-
hänge, Plaids, Decken, Busentücher u. s. w. mit Fransen
jeder Art, welche sich als die Fortsetzung der Fäden des Ge-
webes oder Tricotstoffes darstellen, werden dieserhalb nicht
als Konfektionswaaren behandelt: sie gehören je nach ihrer
Gattung zu den bezüglichen Artikeln, unter welchen die ver-
schiedenen Arten der Wirkwaaren und Gewebe begriffen sind.
Packpapier aus Stroh oder Holz . ...
Schreibpapier, Druckpapier und Papier für Anschlagzettel, ge-
glättet oder nicht, mit Ausnahme des im Artikel 348 er-
wähnten
Anmerkung: Telegraphenpapier in Streifen ist
gleichfalls hierunter begriffen.
Luxuspapier jeder Art, wie: Papier mit Initialen, Mono-
grammen, Emblemen oder allerlei Arabesken und Ver-
zierungen, in erhabener Arbeit oder in beliebigen Farben auf-
gedruckt und auch vergoldet, versilbert oder bronzirt; veloutirtes,
ausgezacktes, gepreßtes oder ausgeschlagenes Papier) Papier
in Bogen oder in kleinen Stücken (Borten, Ecken und der-
gleichen) für Papeterie= und Kartonnagearbeiten; auf Seide
aufgezogenes Papier) Pergamentpapier jeder Art; sogenanntes
chinesisches, sogenanntes holländisches Papier; Papier-Kanevas
100 kg
Dreifacher Zoll des
Gewebes oder Tri-
cotstoffes, aus wel-
chem der Gegen-
stand hergestellt ist.
" 18.—
" 35.—
" 80.— —