Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

81 — 
Artikel 
des 
rumänischen 
Generaltarifs. 
Bezeichnung der Waaren. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz 
in 
Lei (Franken.) 
— 
  
Noch: 
449. 
456. 
464. 
467. 
Reichs-Gesetzbl. 
Die in den vorhergehenden Artikeln erwähnten Kupfer-, 
Messing= oder Bronzewaaren gehören unter diesen Artikel, 
wenn sie ciselirt, gefirnißt, lackirt, vernickelt, vergoldet oder 
versilbert sind. 
Waaren aus Aluminiumbronze werden ebenfalls nach 
diesem Artikel behandelt. 
Wenn unter diesen Artikel fallende Waaren mit gewöhn- 
lichen Stoffen verbunden sind, die allein eingehend, einem 
geringeren als dem durch diesen Artikel festgesetzten Zoll unter- 
liegen, z. B. Marmorsockel und dergleichen, so steht es, soweit 
antragen, daß dieselben ihrer Gattung entsprechend gesondert 
verzollt werden. 
Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat 
oder Seide, gehören zur 25. Tarifklasse; die mit Edelmetallen 
verbundenen gehören je nach ihrer Gattung zu den Gold- 
schmiedearbeiten oder zu den Schmucksachen. 
Waaren aus Packfong oder anderen weißen Legirungen, ver- 
goldet oder nicht, versilbert oder nicht, mit anderen gewöhn- 
lichen Stoffen verbunden oder nicht . . .. 
Anmerkung: Schmucksachen aus Packfong werden 
nach Artikel 433 behandelt. 
Die unter diesen Artikel begriffenen Waaren, welche mit 
Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat 
oder Seide verbunden sind, gehören zur 25. Tarifklasse. 
Diejenigen, welche mit Edelmetallen verbunden sind, ge- 
hören je nach ihrer Gattung zu den Goldschmiedearbeiten 
oder zu den Schmucksachen. 
Waaren und Arbeiten aus Zink jeder Sorte, bemalt oder nicht, 
gefirnißt oder nicht, auch mit erhabenen Darstellungen oder 
sonstwie verziert, mit gewöhnlichen Stoffen verbunden oder 
nicht . . . . . . . ... «......................... 
Anmerkung: Vergoldete oder versilberte Zinkwaaren 
haben — außer dem durch diesen Artikel festgesetzten Zoll — 
einen Zuschlag von 50 Prozent dieses Zolles zu bezahlen. 
Eisenbahnschienen aus Eisen oder Stahl in jeder Form und 
Eisenbahnweichen . . . . . .. 
  
1894. 
die Trennung möglich ist, den Einführenden frei, zu be- 
Kupfer-, Messing= oder Bronzewaaren in Verbindung mit 
  
100 kg 
11 
  
200. — 
80.— 
frei
	        
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