81 —
Artikel
des
rumänischen
Generaltarifs.
Bezeichnung der Waaren.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
in
Lei (Franken.)
—
Noch:
449.
456.
464.
467.
Reichs-Gesetzbl.
Die in den vorhergehenden Artikeln erwähnten Kupfer-,
Messing= oder Bronzewaaren gehören unter diesen Artikel,
wenn sie ciselirt, gefirnißt, lackirt, vernickelt, vergoldet oder
versilbert sind.
Waaren aus Aluminiumbronze werden ebenfalls nach
diesem Artikel behandelt.
Wenn unter diesen Artikel fallende Waaren mit gewöhn-
lichen Stoffen verbunden sind, die allein eingehend, einem
geringeren als dem durch diesen Artikel festgesetzten Zoll unter-
liegen, z. B. Marmorsockel und dergleichen, so steht es, soweit
antragen, daß dieselben ihrer Gattung entsprechend gesondert
verzollt werden.
Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat
oder Seide, gehören zur 25. Tarifklasse; die mit Edelmetallen
verbundenen gehören je nach ihrer Gattung zu den Gold-
schmiedearbeiten oder zu den Schmucksachen.
Waaren aus Packfong oder anderen weißen Legirungen, ver-
goldet oder nicht, versilbert oder nicht, mit anderen gewöhn-
lichen Stoffen verbunden oder nicht . . ..
Anmerkung: Schmucksachen aus Packfong werden
nach Artikel 433 behandelt.
Die unter diesen Artikel begriffenen Waaren, welche mit
Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat
oder Seide verbunden sind, gehören zur 25. Tarifklasse.
Diejenigen, welche mit Edelmetallen verbunden sind, ge-
hören je nach ihrer Gattung zu den Goldschmiedearbeiten
oder zu den Schmucksachen.
Waaren und Arbeiten aus Zink jeder Sorte, bemalt oder nicht,
gefirnißt oder nicht, auch mit erhabenen Darstellungen oder
sonstwie verziert, mit gewöhnlichen Stoffen verbunden oder
nicht . . . . . . . ... «.........................
Anmerkung: Vergoldete oder versilberte Zinkwaaren
haben — außer dem durch diesen Artikel festgesetzten Zoll —
einen Zuschlag von 50 Prozent dieses Zolles zu bezahlen.
Eisenbahnschienen aus Eisen oder Stahl in jeder Form und
Eisenbahnweichen . . . . . ..
1894.
die Trennung möglich ist, den Einführenden frei, zu be-
Kupfer-, Messing= oder Bronzewaaren in Verbindung mit
100 kg
11
200. —
80.—
frei