Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

  
Artikel 
des 
rumänischen 
Generaltarifs. 
Bezeichnung der Waaren. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz 
in 
Lei (Franken). 
  
476. 
477. 
478. 
479. 
480. 
  
Gußeiserne Gegenstände, polirt, emaillirt, mit Gußverzierungen 
oder abgedreht. 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Küchengefäße, 
Haushaltungsgeräthe, Bügeleisen, Oefen, Beleuchtungsgegen— 
stände, Springbrunnen, Gitterwerk, Waagen und Gewichte 
und alle anderen gußeisernen Gegenstände, welche die Eigen— 
schaften im Text dieses Artikels aufweisen. 
Gußeiserne Gegenstände, cifelirt, gefirnißt (vernisate), bronzirt, 
vernickelt, versilbert oder vergoldet; — alle diese Gegenstände 
polirt oder nicht, mit anderen gewöhnlichen Stoffen ver— 
bunden oder nicht 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Kronleuchter, 
Standleuchter, Handleuchter, Lampen, Tintenfässer, Schreib- 
tischgeräthe, Ofengeräthe, Phantasiewaaren, gußeiserne Ver- 
zierungen zu verschiedenen Zwecken und alle anderen guß- 
eisernen Gegenstände, welche die Eigenschaften im Text dieses 
Artikels aufweisen. 
Die zu diesem Artikel gehörigen Gegenstände, welche mit 
Schildpatt, Elfenbein, Bernstein, Perlmutter, echtem Gagat 
oder Seide verbunden sind, gehören in die 25. Tarifklasse. 
Diejenigen, welche mit Edelmetallen in anderer Weise als 
durch einfache Vergoldung oder Versilberung verbunden sind, 
gehören zu den Goldschmiedearbeiten. 
  
Grobe schmiedeeiserne Waaren 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Grobschmiede- 
waaren für Haus= und Brückenbau; Schmiedewaaren für 
Waggons, Wagen und Karren; Laschen, Verbindungsstücke 
für Weichen u. s. w.; — alles dieses nicht gedreht, nicht polirt, 
nicht gefeilt. 
Bolzen und Nägel aus schwarzem Schmiedeeisen; Drahtstifte 
jeder Größe; Schindelnägel (cuie de sindrilä), Zwecken, 
Hufnägel und Nieten (nituri)  
Anmerkung: Hierunter sind auch begriffen: Schuh- 
nägel, Nagelstifte mit flachen oder runden Köpfen, Stifte 
zum Aufhängen von Spiegeln, Gemälden u. s. w. 
Schrauben und Muttern aus Eisen oder Stahl) von jeder 
Größe 
  
  
100 kg 
  
10.— 
35.—           "            6.—                 6.—
	        
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