Artikel
des
rumänischen
Generaltarifs.
Bezeichnung der Waaren.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
in
Lei (Franken).
476.
477.
478.
479.
480.
Gußeiserne Gegenstände, polirt, emaillirt, mit Gußverzierungen
oder abgedreht.
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Küchengefäße,
Haushaltungsgeräthe, Bügeleisen, Oefen, Beleuchtungsgegen—
stände, Springbrunnen, Gitterwerk, Waagen und Gewichte
und alle anderen gußeisernen Gegenstände, welche die Eigen—
schaften im Text dieses Artikels aufweisen.
Gußeiserne Gegenstände, cifelirt, gefirnißt (vernisate), bronzirt,
vernickelt, versilbert oder vergoldet; — alle diese Gegenstände
polirt oder nicht, mit anderen gewöhnlichen Stoffen ver—
bunden oder nicht
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Kronleuchter,
Standleuchter, Handleuchter, Lampen, Tintenfässer, Schreib-
tischgeräthe, Ofengeräthe, Phantasiewaaren, gußeiserne Ver-
zierungen zu verschiedenen Zwecken und alle anderen guß-
eisernen Gegenstände, welche die Eigenschaften im Text dieses
Artikels aufweisen.
Die zu diesem Artikel gehörigen Gegenstände, welche mit
Schildpatt, Elfenbein, Bernstein, Perlmutter, echtem Gagat
oder Seide verbunden sind, gehören in die 25. Tarifklasse.
Diejenigen, welche mit Edelmetallen in anderer Weise als
durch einfache Vergoldung oder Versilberung verbunden sind,
gehören zu den Goldschmiedearbeiten.
Grobe schmiedeeiserne Waaren
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Grobschmiede-
waaren für Haus= und Brückenbau; Schmiedewaaren für
Waggons, Wagen und Karren; Laschen, Verbindungsstücke
für Weichen u. s. w.; — alles dieses nicht gedreht, nicht polirt,
nicht gefeilt.
Bolzen und Nägel aus schwarzem Schmiedeeisen; Drahtstifte
jeder Größe; Schindelnägel (cuie de sindrilä), Zwecken,
Hufnägel und Nieten (nituri)
Anmerkung: Hierunter sind auch begriffen: Schuh-
nägel, Nagelstifte mit flachen oder runden Köpfen, Stifte
zum Aufhängen von Spiegeln, Gemälden u. s. w.
Schrauben und Muttern aus Eisen oder Stahl) von jeder
Größe
100 kg
10.—
35.— " 6.— 6.—