Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

  
Artikel 
des 
rumänischen 
Generaltarifs. 
Bezeichnung der Waaren. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
  
Zollsatz 
in 
Lei (Franken). 
  
— 
481. 
487. 
488. 
489. 
Wellbäume und Achsen für Wagen und Waggons; Röhren 
und Rinnen aus Schmiedeeisen, auch getheert; Anker und 
Ketten jeder Dicke ... .. .. . ......... .. . ..... ....... 
Einfache Waaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, nur gefeilt, nicht verzinnt, nicht emailliert, nicht angestrichen, nicht poliert 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Ofengeräthe 
(Feuerzangen, Schaufeln, Schürhaken u. s. w.); Scharniere 
und andere Thür- und Fensterbeschläge, auch gestanzt; Riegel, 
Schlösser und Verschlüsse für Thüren und Fenster, gewöhnliche 
Vorhängeschlösser und alle anderen Eisen- oder Stahlwaaren, 
welche die Eigenschaften im Text dieses Artikels aufweisen 
und nicht in anderen Artikeln des Tarifs noch besonders 
erwähnt werden. 
Waaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, verzinnt, emaillirt, 
angestrichen, gefirnißt, aber nicht polirt .. .. . . .. .. .. . ... 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Schlösser für 
Thüren und Schubladen, Vorhängeschlösser, sogenannte 
französische Kutschenschlüssel, Schraubenzieher, mechanische 
Bratenwender, Gebisse, Steigbügel, Sporen, gewöhnliche 
Zirkel aus Eisen, Kerzenleuchter aus Eisen oder Stahl, Licht- 
scheeren, Ringe, Maultrommeln (dringuri), Sattlerschnallen, 
eiserne Kugelformen ,Schußzieher für Ladestöcke, Pfropfen- 
zieher, Stiefelanzieher, Gartenscheeren, Blechscheeren, Schaf- 
scheeren, Viehglocken, Striegel und alle anderen Eisen= oder 
Stahlwaaren, welche die Eigenschaften im Text dieses Artikels 
aufweisen. 
Waaren aus Weißblech und aus verzinntem, verzinktem (galvani- 
sirtem) oder verkupfertem Eisenblech, nicht angestrichen, nicht 
gefirnißt, mit Holz verbunden oder nicht .. . .. . . .. 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Gefäße aller 
Art zum häuslichen Gebrauch, Schaufeln, Löffel, Schalen, 
Becher, Siebe, Reibeisen, kleine Waschzuber, Eimer, Trichter, 
Gießkannen, Kühlgefäße, Badewannen und Apparate für 
Brausebäder, Hohlmaße, Kerzenleuchter, Lampen, Laternen, 
Präsentirbretter, Näpfe, Feldflaschen, Backformen und alle 
anderen Waaren von der Art der im Text dieses Artikels 
  
bezeichneten. 
        
  
100 kg             5.— 
  
"                       30.— 
"                       30.— 
"                       60.—
	        
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