Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

89 
Artikel Maßstab 
des 
rumänischen 
Generaltarifs. 
Bezeichnung der Waaren. 
Maßstab der 
Verzollung. 
Zollsatz 
in 
Lei (Franken). 
  
490. 
491.      492. 
493. 
  
Waaren aus Weißblech und aus Eisenblech, angestrichen, ge— 
firnißt, lackirt, mit Malerei verziert, auch dergoldet oder ver— 
silbert, verbunden oder nicht mit anderen Stoffen außer 
Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter und Edelmetallen 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Präsentir- 
bretter, Büchsen zur Aufbewahrung von Zucker, Kaffee, Thee, 
Zuckerzeug und zu anderen Zwecken, Kaffeemühlen, Lampen 
und Leuchter, Schnupftabackdosen, Streichholzbüchsen, Blumen 
und Kränze, sowie alle Waaren des vorhergehenden Artikels, 
welche die im vorliegenden Artikel erwähnten Eigenschaften 
aufweisen. 
Waaren aus emaillirtem Eisenblecch .............. 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Küchengesäße, 
Waschbecken, Henkelkannen, Eimer, Speiseeinsätze (sefertase), 
Wassertöpfe und andere Waaren aus emaillirtem Eisenblech. 
Waaren aus Schmiedeeisen und aus Stahl, polirt, lackirt, 
vernickelt, bronzirt, mit anderen gewöhnlichen Stoffen ver- 
bunden oder nicht; Schreibfedern aus Metall mit Ausnahme 
der goldenen, silbernen und Platinfedern; Schmucksachen 
aus Stahl..................................... 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Nähnadeln 
jeder Größe, einschließlich derjenigen für Nähmaschinen; 
Stahlknöpfe; Uhrketten und Schlüssel; Petschafte; Ein- 
fassungen für Brillen und Kneifer; Korsettstangen (täblite); 
Beschläge (Bügel und Verschlüsse) für Portemonnaies und 
für kleine Taschen; Gebisse; Steigbügel; Sporen; Schnallen; 
Hafteln (paftale), Stahlstifte; Schlittschuhe und alle anderen 
Eisen= oder Stahlwaaren von der Art der im Text dieses 
Artikels erwähnten. 
Waaren aus Eisen= oder Stahldraht und aus Geflecht von 
solchem, einfache, verzinnt oder nicht, angestrichen oder nicht, 
polirt oder nicht, mit anderen gewöhnlichen Stoffen ver- 
bunden oder nicht, aber weder vergoldet noch versilbert. 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Stecknadeln, 
Spangen, Haarnadeln, Kleiderschnallen, Häkelnadeln, Angel- 
haken, Vogelbauer, Mausefallen, große und kleine Körbe u. s. w. 
Reichs= Gesetzbl. 1894.              12 
  
100 kg 
 
  
                   80.— 
"                100.— 
 "                 60.— 
"                  55.—
	        
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