Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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(2) Statt der Blechbehälter können auch Schachteln aus starkem und steifem 
Pappdeckel zur Verwendung kommen. Die gefüllten Behälter sind in eine Holz- 
oder starke Blechkiste und diese wiederum in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken. 
Die Wandstärke der inneren Holzkiste darf nicht unter 22 Millimeter, die der 
Ueberkiste nicht unter 25 Millimeter betragen. 
2. (1) Die elektrischen Zündungen an langen Guttaperchadrähten oder 
Bändern sind, höchstens 10 Stück zusammengebunden, in Packete zu vereinigen, 
von welchen jedes nicht mehr als 100 Stück Zündungen enthalten darf. Die 
Zünder müssen abwechselnd an das eine und an das andere Ende des Packets zu 
liegen kommen. Von diesen Packeten sind je höchstens 10 zusammengebunden, in 
starkes Papier gewickelt und verschnürt, in eine Holz- oder starke Blechkiste zu 
verpacken, welche mit Heu, Stroh oder ähnlichem Material auszufüllen ist. Diese 
Kiste ist in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken, deren Wandstärke nicht unter 
25 Millimeter betragen darf. 
(2) Die elektrischen Zündungen an Holzstäben sind in hölzerne 
Kisten von mindestens 12 Millimeter Deckel-, Boden- und Seitenwandstärke und 
mindestes 20 Millimeter Stirnwandstärke, deren Länge um 8 Centimeter größer ist, 
als die der Zünder, derart zu verpacken, daß die Kiste höchstens 100 Zünder 
enthält, und daß an jeder Stirnwand die Hälfte der Zünder mit Drähten sicher 
befestigt ist, so daß kein Zünder einen anderen oder die Wandungen berühren 
und ein Schlottern nicht eintreten kann. Höchstens je 10 solcher Kisten sind in 
eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken. 
3. Im Uebrigen finden die vorstehenden Bestimmungen unter a 3 bis 6 sinngemäß 
Anwendung. 
 
c. Friktionszünder 
sind in nachstehender Weise zu verpacken: 
1 Das Reiberdrahtende eines jeden Friktionszünders ist mit einer Papierverklebung 
derart zu versehen, daß dieselbe über die Reiberdrahtöse greift. 
2. Höchstens 50 Stück Friktionszünder sind in ein Bündel zu vereinigen. Diese 
Bündel sind am Zünderkopfende in Holzwolle (Wollin) und darüber in Papier 
zu schlagen, wogegen deren umgebogene Reiberdrahtenden zuerst in eine auf- 
gebundene, ungefüllte und darüber in eine zweite mit Holzwolle gefüllte Papier- 
kappe zu legen sind. Hierbei muß jedoch genau darauf gesehen werden, daß in 
keinem Falle die Holzwolle in direkte Berührung mit den Reiberdrähten kommen 
kann, um ein Hängenbleiben oder Herausreißen des Reiberdrahtes beim Heraus- 
nehmen der Zünder oder bei Herabnahme der Papierkappe zu verhüten. 
3. Mehrere auf diese Art hergerichtete Bündel sind in eine einfache Kiste zu legen, 
deren Bruttogewicht 20 Kilogramm nicht übersteigen darf. 
4. Die Hohlräume in den Kisten sind mit Papierabfällen oder Holzwolle mit großer 
Sorgfalt dicht auszufüllen. 
5. Die Kiste selbst, deren Länge sich nach der Länge der Friktionszünder richtet, 
muß mindestens aus 22 Millimeter starken Bretterwänden bestehen, welche weder 
Risse noch Astlöcher aufweisen, und welche zur Erzielung der nöthigen Haltbarkeit 
durch Verzinkung mit einander zu verbinden sind. 
6. Ueber Deckel und Seitenwände der Kiste ist endlich ein die Schutzmarke ent- 
haltendes Fabrikzeichen zu kleben. · 
XXXVc. 
Patronen aus Sekurit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter, Kalisalpeter und 
Dinitrobenzol), aus Roburit (einem Gemenge von Ammoniaksalpeter, Chlordinitrobenzol
	        
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