A. Handels-
V. Gewichte-
A
für die Aichung
B
für die Berichtigung
C
für Prüfung
ohne Stempelung
gewichte. mit ohne mit ohne mit ohne
Justirhöhlung. Justirhöhlung. Justirhöhlung.
Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf.
50 kg . . . . . . . . 1— 1 40 — — — 40 — 35— 70
20 kg . . . . . . . . — 60 — 80 — — — 30 — 20 — 40
10 kg und 5 kg . . . . . — 30— 40 — — 15 10 — 20
2 kg bis 500 g . . . — 20 — 20 — — — 10 — 5 — 10
200 g und 100 g . . . — 20 — 20 -- -- -- 5 — 5 10
50 g . . . . . — — — 10 — — — 5 — — — 5
jedes kleinere Stück . . . — — — 5 — — — 5 — — — 5
Die Aichgebühren A für Gewichte mit Justirhöhlung schließen die Kosten
der Berichtigung, des Füllmaterials und des Aichpfropfens ein.
Bei Einsatzgewichten betragen die Gebühren die Summe der für die
einzelnen Stücke und das Gesammtgewicht zu erhebenden Gebühren.
B. Präzisions-
A
für die Aichung
B
für die Berichtigung
C
für Prüfung
ohne Stempelung
gewichte. mit ohne mit ohne mit ohne
Justirhöhlung. Justirhöhlung. Justirhöhlung.
Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf.
50 kg . . . . . 1 30 2 — -- -- — 40 50 1 --
20 kg . . . . . — 90 1 20 -- -- -- 30 -- 30 -- 60
10 kg und 5 kg . . . . . — 50 60 — — — 20 — 15 — 30
2 kg und 1 kg. . . . . . — — — 30 — — — 15 — — — 15
500 g . . . . . — — — 30 — — — 15 — — — 15
200 g und 100 g . . . . -- — — 20 — — — 10 — — — 10
50 g . . . . . — — —10 — -- -- 10 -- -- -- 5
jedes kleinere Stück . . . — — — 5 — — — 5 — -- -- 5
Die Aichgebühren A für Präzisionsgewichte
die Kosten der Berichtigung, des Füllmaterials und des
mit
Justirhöhlung schließen
Aichpfropfens ein.