Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

20 
  
Gattung Bezeichnung Bedingungen, 
der nach F. 105d zugelassenen unter welchen 
der Betriebe. Arbeiten. die Arbeiten gestattet werden. 
1. 2. 3. 
  
  
  
1. Glashütten. 
  
B. Industrie der Steine und Erden. 
Der Betrieb der Schmelz- 
öfen behufs Herstellung der 
Glasmasse. 
Bei der Herstellung von 
Tafelglas, einschließlich des ge- 
blasenen Spiegelglases, die Ver- 
arbeitung der Glasmasse. Diese 
Ausnahme findet auf den ersten 
Weihnachts-, Oster= und Pfingst- 
tag keine Anwendung. 
Bei der Herstellung von Hobl- 
#und Preßglas aus Wannenöfen 
mit dreischichtigem Betriebe die 
Verarbeitung der Glasmasse, 
jedoch mit einer 
Unterbrechung. Diese Ausnahme 
findet auf den ersten Weihnachts-, 
Oster= und Pfingsttag keine An- 
wendung. 
Bei der Herstellung von Hohl- 
und Preßglas aus Hafenöfen an 
dreien von vier aufeinander folgen- 
den Sonntagen sowie an den 
nicht auf einen Sonntag fallenden 
Festtagen die Verarbeitung der 
inemasse bis 12 Uhr Mittags. 
Diese Ausnahme findet auf den 
ersten Weihnachts-, Oster= und 
Pfingsttag keine Anwendung. 
12 stündigen 
  
Den Arbeitern sind mindestens Rubezeiten 
gemäß §. 105 Absatz 3 oder, mit Genehmigung 
der unteren Verwaltungsbehörde, gemäß F. 105 
Absatz 4 der Gewerbeordnung zu gewähren. 
Vor oder nach den ganz oder theilweise in den 
Sonn= oder Festtag fallenden Arbeitsschichten ist 
den Arbeitern eine mindestens 24 stündige Ruhezeit 
zu gewähren. 
Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat 
mindestens zu dauern: 
für zwei aufeinonder folgende Sonn= und 
Festtage 
entweder 36 Stunden 
oder für jeden der beiden Tage 
28 Stunden, 
für die übrigen Som= und Festtage 
28 Stunden. 
Die den Arbeitern zu gewährende Rußhe hat 
mindestens zu dauern: 
für einen von vier aufeinander folgenden Sonn- 
tagen 36 Stunden, 
für die übrigen Sonntage sowie für die nicht 
auf einen Sonntag fallenden Festtage 
18 Stunden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.