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unseren Erfolgen an der Front und davon abhängen wird, ob wir im Stande sein
werden, Jie rechtzeitice Zufuhr einer genügenden Menge von Lebensmitteln für
die Bevölkerung im Hinterlande zu organisieren.
gez. Mossolow.
(Prawda vom 2. Februar 1918.)
Bericht des griechischen Gesandten Psichasin Jassy
an den griechischen Minister Salo Costa in Athen
Jassy, 24. März 1917. (Chiffriert.)
Der König ist init dem Generalstab aus Byrlada in Jassy eingetroffen.
Ich sprach Seine Majestät. der wir mitteilte, daß die Nachrichten aus Rußlanı
die Lage sehr beunruhigend Jarstellten. Das führende Komitee ist nicht mehr
in der Lage, die Ereignisse zu lenken. Seine Majestät hat den Eindruck zewonnen,
daß die Ereignisse zur Bildung einer Republik führen. Er sagte mir
konfiılenziell, daß dieses ein sehr schlechtes Beispiel für Rumänien abgeben
werde.
(Prawda vom 2. Februar 1918.)
Geheimtelerramm des Gesandlen in Rumänien
vom 24. April 1917. Nr. 507.
Bratianu teilt mir mit, daß die Ministerkrise gestern auf einer Beratung
unter Vorsitz des Königs gelöst worden ist. Der König forderte das Ministerium
zur Riniekeit auf und stellte Grundlagen zur Debatte, die die Wünsche der
liberalen und konservativen Parteien in der Agrarfrage in Übereinsti ur
bringen können. Auf Grund seiner Vorschläge kam eine Vereinbarung zustande.
Die liberale Partei hielt es für notwendig, Jetzt schon zu erklären,
daß 2 Millionen Hektar Land unter den Bauern, die am Kriege teilgenommen
haben —- 5 Hektar pro Kopf -—, verteilt werden sollen, wobci dieses Areal
zwangsweise vom Besitz der Großgrundbesitzer enteignet werden wird. Die
Konservativen dagegen hielten es nur für möglich, die Hälfte der Ländereien
des Großgrundhesitzes für diesen Zweck herzurehen, was ungefähr 1080 und
licktar ausmachen würde. Die Vereinbarung kam auf der Grundlage zustande,
ıdaß die Konservativen zugestanden. daß bei einer Gesamtenleigrung von 2 Millionen
Hektar ungefähr 200 000 Hektar bei den Großgrundbesitzern unr it
dem Fall enteignet werden sollen. wenn ein freihändiger Ankauf dieses Areals
nicht zustande kommen sollte, und daß die Bezahlung dafür iu Staatspapieren
zam bestehenden Kurse erfolgen soll. während die übrigen 1800 000 Hektar
zum nominellen Wert (?) vergütet werden sollen: dabei soll die Hälfte des gesamten
landeigentums der Großgrundbesitzer zwischen denselben in progressiver
Proportion, je nach der Größe des Besitzes eines jeden, verteilt werden
(undeutlich auch im Original. Der Übers.). Zur Entscheidung dieser Fragen
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