— 61 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— . 5.
(Nr. 5175.) Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde, betreffend den unterm 11. November 1859.
abgeschlossenen Aertrag wegen Verschmelzung des Unfernebmens der Coͤln-Crefelder
mit dem der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 23. Januar
1800.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent.
Nachdem die Cöln-Crefelder Eisenbahngesellschaft in- der Generalversammlung
ihrer Aktionaire vom 23. Dezember 1859. beschlossen hat, ihr unfkerm
22. August 1853. (Gesetz-Sammlung für 1853. Seite 709.) Allerhöchsi konzessionirtes
Unternehmen mit dem Unternehmen der Rheinischen Eisenbahngesellschaft
nach Inhalt des anliegenden Vertrages, welcher zwischen ihrem Verwaltungs-Ausschusse
und der durch die Generalversammlung der Rheinischen
Eisenbahngesellschaft vom 11. Oezember 1835. zu einer diesfälligen endgulrigen
Vereinbarung ermächtigten Oirektion der Rheinischen Eisenbahngesellschaft unterm
11. November 18539. geschlossen worden, zu verschmelzen und sich aufzulösen,
wollen Wir diesen Beschluß nebst dem Vertrage, zu welchem gemäß F. 5. des
durch die Urkunde vom 5. März 1850. Allerhöchst bestätigten Statuten-Nachtrages
der Rheinischen Eisenbahngesellschaft (Gesetz-Sammlung für 1850. Seite 140.)
Unsere Zustimmung erbeten worden, hierdurch, jedoch unbeschadet der Rechte
Dritter, bestätigen, indem Wir zugleich in Erledigung des betreffenden Vorbehalts
in der eben gedachten Urkunde gesiatten, daß die bisher dem Staate vertragsmäßig
zustehende und durch den Allerhöchsten Erlaß vom 31. Oktober 1853.
(Gesetz-Sammlung für 1853. Seite 90 l.) der Direklion der Aachen-Dusseldorf=Ruhrorter
Eisenbahn übertragene Verwaltung nebsi Betrieb der Cöln-Crefelder
Eisenbahn von dem durch den Minister für Handel, Gewerbe und offenrliche
Arbeiten nach Maaßgabe des F. 2. der beiliegenden Uebereinkunft zu bestimmenden
Tage ab für immer auf die Direktion der Rbeinischen Eisenbahngesellschaft
übergehe. Außerdem wollen Wir, nachdem Seitens der Cöln-Crefelder
Eisenbahngesellschaft unterm 17. Oktober 1859. die Befugniß des Staates, so
lange sie selbst oder ihr Rechtsnachfolger mit dem Baue der im F. 1. ihrer
Jahrgasg 1860. (Nr. 5175.) 10 Siu
Ausgegeben zu Berlin den 14. Febiuar 1500.