Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

Beim Reichsheere. 
  
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Außerdem im Kriege und während 
1. Preußen: 
Die Kanzleidiener bei den mobilen Büreaus des 
Kriegsministers und des vortragenden General- 
adjutanten des Kaisers. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
9. Die Marinezeich- 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei der Marine. 
  
8.  Der Vorsteher des Brieftaubenwesens. 
Zu 9 bis 13 
ner bei den Werften, welche vor dem 
10.  die  Werkmeister, 1. April 1880 diese Stellen ein 
11.  die Werftschrei- getreten  sind. zu 11, welche  
ber vor dem 1. April 1880 Büreau- 
  assistenten waren. 
12.  die Magazinober-      
aufseher Die eingeschifften  Beamten der ge 
13.  die  Magazinauf- nannten Kategorien stehen im dop- 
seher pelten Unterordnungsverhältnisse. 
 Siehe II B2. 
14.  Die Magazinaufseher der Bekleidungs- und Ver- 
pflegungsämter, welche vor dem 1. April 1880 in 
diese Stellen eingetreten sind. 
des mobilen Zustandes. 
15.  Die unteren Werftbeamten, soweit dieselben nicht bereits 
zu den unter III B 9 bis 13 und II B 2 aufgeführten 
Kategorien gehören (A. K. O. vom 31. März 1880). 
16.  Die im mobilen Büreau des Marinekabinets und 
des Oberkommandos der Marine sich befindenden 
etatsmäßigen Civilunterbeamten der Marine. 
17.  Die etatsmäßigen unteren Civilbeamten der Marine 
in solchen Marinekriegshafengebieten, welche in Be- 
lagerungszustand erklärt worden sind. 
18.  Die Führer, auf den Dampfern Langlütjen 
19.  die Maschinisten,  und Bombe. 
20.  die Matrosen auf dem Dampfer Friedrichsort. 
21.  Die als Heizer bei den Beleuchtungsanlagen in den 
Weserforts und den Beleuchtungswagen und Schein- 
werfern der Artilleriedepots beschäftigten Civilarbeiter. 
22.  Die Lootsenaspiranten, 
23.  die Zimmerleute, 
24.  die Köche, 
25.  die Heizer, 
26.  die Matrosen 
27.  Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civillootsen und 
Civillootsenaspiranten. 
  
beim Marinelootsen- und 
Seezeichenwesen. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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