Januar 1908. 99
Meine Herren, unter diesen Umständen empfehle ich diesem Hohen
Hause die Annahme der Kommissionsbeschlüsse und des Antrags der konservativen,
nationalliberalen und freikonservativen Fraktion.
Ich halte mich aber für verpflichtet, bei diesem Anlaß denjenigen
Partceien, die diesen Antrag unterstützt haben, den Dank der Königlichen
Staatsregierung auszusprechen
(Lärm und Zurufe im Zentrum und bei den Polen)
für die Einmütigkeit, mit der Sie unter Zurückstellung gewichtiger Bedenken
sich bereit erklärt haben, freie Bahn zu schaffen für die Fortsctzung
unserer Ansiedlungspolitik, einer Politik, durch die allein unser Staatswesen
bleiben kann, was es ist und immer bleiben muß, nämlich ein nationaler
Staat.
(Bravol)
Das bisherige Ergebnis unserer Verhandlungen läßt mich hoffen,
daß die Mehrheit dieses Hohen Hauses die Königliche Staatsregierung
niemals im Stiche lassen wird, wenn es gilt, das Deutschtum zu verteidigen
und den Widerstand zu überwinden, der der unlöslichen Verbindung unserer
Ostmark mit unserm Reich noch immer entgegengesetzt wird.
(Lebhaftes Bravo rechts und bei den Nationalliberalen. Zischen bei den
Polen und im Zentrum. — Wiederholtes Bravo rechts und bei den
Nationalliberalen. Erneutes starkes Zischen im Zentrum und bei den
Polen. — Stürmisches Bravo rechts und bei den Nationalliberalen.)
II. Allgemeines Wahlrecht in den Gundesstaaten.
Sitzung des Reichstags vom 22. Januar 1908.
Am 22. Januar 1908 stand im Reichstag eine sozialdemokratische Interpellation
zur Debatte, weshalb die Einführung des Reichstagswahlrechts in den Bundesstaaten
vom Reichskanzler in der Sitzung des Abgeordnetenhauses als dem Staatswohl nicht
entsprechend bezeichnet worden sei und ob der Kanzler die Konsignierung von Militär
in den Kasernen aus Anlaß der am 12. Januar einberufenen sozialdemokratischen Volksversammlungen
billige. Darauf antwortete der Reichskanzler.
Reichskanzler Fürst von Bülow:
Ich habe folgendes zu erklären:
Zu 1 der Interpellation: