Volltext : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

582  XLI.

Verordnung.
(Vom  25.  Dezember  1901.)

Die  Offenhaltung  der  öffentlichen  Wege  bei  Schneeanhäufungen  betreffend.

In  der  Verordnung  vom  17.  Jannar  1885  (Gesetzes=  und  Verordnungsblatt  Seite  20  ff.)
treten  mit  sofortiger  Wirkung  an  Stelle  des  §  11  Absatz  4,  5  und  6  folgende  Bestimmungen:

Je  auf  den  15.  und  am  Schlusse  des  Monats  legt  der  Straßenmeister  die  Listen  der
Straßenbauinspektion  vor.

Diese  prüft  die  Listen,  berechnet  die  Guthaben  für  die  geleisteten  Arbeiten  und  Fuhren
nach  den  genehmigten  Tarifen  und  Verträgen,  ebenso  die  Kranken=  und  Invalidenversicherungsbeiträge,
  soweit  solche  zu  entrichten  sind,  und  übersendet  hierauf  die  mit  dem  Prüfungsvermerk
versehenen  Zettel  der  zuständigen  Wasser=  und  Straßenbaukasse  zur  Auszahlung.

Karlsruhe,  den  25.  Dezember  1901.

Großherzogliches  Ministerium  des  Innern.

Schenkel.
Vat.  Schmitt.

Bekanntmachung.
(Vom  28.  Dezember  190  1.)

Die  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  Landstraßen  betreffend.

Mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1902  wird  die  Strecke  der  Landstraße  50  von  Schluchsee
nach  Lenzkirch  und  zwar

im  Kreisgebiet  Waldshut  von  dem  Abgang  der  Straße  Nr.  197  bei  Schluchsee
bis  zur  Kreisgrenze  mit  einer  Unterhaltungslänge  von  3721.9  m,

im  Kreisgebiet  Freiburg  von  der  Kreisgrenze  bis  zur  Einmündung  in  die  Landstraße
  Nr.  53  in  Lenzkirch  mit  einer  Unterhaltungslänge  von  7064,1  m
gemäß  §  4  Absatz  2  des  Straßengesetzes  vom  14.  Juni  1884  aus  dem  Landstraßenverbande
ausgeschieden,  nachdem  die  Kreisversammlungen  beider  Kreise  im  Jahre  1900  beschlossen  haben,
diese  Straßenstrecke  als  Kreisstraße  zur  Unterhaltung  zu  übernehmen.

Karlsruhe,  den  28.  Dezember  1901.

Großherzogliches  Ministerium  des  Innern.
J.  A.

Heil.
Vdt.  Dr.  Scheffelmeier.

 

Druck  und  Verlag  von  Malsch  &  Bogel  in  Karlsruhe.