Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

  
  
  
   
   
Titel. Ausgabe. Betrag für das Etatsjahr 
1897/98. Darunter künftig wegfallend. 
Mark.  
Uebertrag . . . 728 878  
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben    304 850   9 800 
8. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von  1 425 000 0 Mark 
(Kapitel 2 Titel 3a  der einmaligen Ausgaben des Nach- 
trags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92)  und der 
dem Schutzgebiete nach den Uebersichten der Reichs-Aus- 
gaben und Einnahmen für die Etatsjahre 1894/95 
und 1895/96  Kapitel 2 der einmaligen Ausgaben  
außeretatsmäßig geleisteten Zuschüsse von zusammen 
1 093 710,25 Mark, demnach von überhaupt 2 518 710,25 
Mark durch Zahlung von 27 Jahresraten zu je 
 90 750 Mark und einer Jahresrate zu  68 460,25 Mark, 
siebente Rate      . . .   90 750  
Summe I (Titel 1 bis 8). Fortdauernde Ausgaben 1 124 478    
II. Einmalige Ausgaben. 
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 125 000   
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben     20 822  
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden 
Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden 
und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds 
zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu 
decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere 
auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte 
Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch 
hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe    1 270 300    
Die Einnahme beträgt     1 270 300   
  
Balanzirt. 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.