Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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5.  Ehegerichtlicher  Senat.

Den  9.  Juni  wurde  geschieden:

der  NRothgerber  Johannes  Bazle,  von

—
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Mebingen,  O.  A.  Urach,  Kl.,  von
Marie  Agnes,  geb.  Strasser  von  da,

Bekl.,  wegen  beharrlicher  Weigerung
der  Beklagten  in  Fortsetzung  der  Ehe,
unter  Vergleichung  der  Kosten.

III.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.

a.  Criminal=  Senat.

Unterm  10.  Juni  wurde:
Joh.  Georg  Strohmaier,  von  Kaisersbach,
  O.  A.  Welzheim,  wegen  mehrerer
  kleiner  Familien-Diebstähle,  und
zweier  Haus=  Diebstähle,  wegen  an  seiner
  leiblichen  Mutter  verübter  Thätlichkeit,
  wegen  Verletzung  des  Handgelübdes
durch  Entfernung  von  seinem  Wohnort,
so  wie  wegen  asotischen  Lebenswandels,
neben  der  Verbindlichkeit  zum  Ersatze
der  entwendeten  Effekten,  und  neben  Bezahlung
  von  33  der  Untersuchungs=  so#
wie  auch  seiner  sämtlichen  Azungs=  und
Arrest-Kosten,  zu  sechsmonatlicher
Festungsstrafe  mit  einem  Willkomm
von  fünf  und  zwanzig  Stockstreichen
  verurtheilt.
Unterm  15.  Juni  wurde:

auf  den  Grund  einer  vor  dem  O.  A.  Gericht
  Hall  verhandelten  Untersuchung  gegen
  Johannes  Wolf,  von  Dankoltsweiler,
  O.  A.  Ellwangen,  wegen  vier  kleiner,

einfacher  Diebstähle,  welche  im  rechtlichen
Sinn  sein  zweites  Diebstahls-Verbrechen
bilden,  wegen  heimlicher  Verlassung  seines
  Dienstes,  wiederholten  Herumlaufens
  ohne  Vorweis,  wegen  verschiedener
betrüglicher  Handlungen  und  afotischen
Lebenswandels,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatz  des  Schadens  und  Bezahlung
  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,
  eine  fünfmonatliche  Festungsstrafe
  mit  Willkomm  erkannt.
An  demselben  Tage  wurden:

5.  auf  eine  vor  dem  O.  A.  Gerichte  Gaildorf

  geführte  Untersuchung:
a)Matthäus  Holzner,  von  Jaxtheim,
O.-A.  Neresheim,  wegen  complottmäßig
verübter  Widersetzlichkeit  gegen  die
Transportmannschaft  und  gefährlicher
Mißhandlung  derselben,  sodann  wegen
vieler  im  Complott  und  gewerbsmäßig
verübter  Diebstähle,  unter  Einrechnung
eines  Theils  des  erstandenen  Arrests,