Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Provinz  Westphalen,  Regierungsbezirk  Minden.
Zins-Kupon

zu  der
Kvreis-Obligation  des  Lübbecker  Kreises
Littr  MI
über.  Thaler  zu  41  Prozent  Zinsen  über  ..  Thaler
.....  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  in
der  Zeit  vom  .  .ten  bis.  resp.  vom  .  .ten  ..  .  .  ..
is  .  ..  und  spaͤterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-  Obligation  fuͤr
das  Halbjahr  vom  ...  .  .  .  .  .  .  .  bis  ..........  mit  (in  Buchstaben)  Thaler
“7“  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu  Lübbecke.

Lübbecke,  den  r..  18.
Die  Stände  des  Kreises  Lübbecke.

Dieser  Zinskupon  ist  augültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schlusse  des  betreffenden
Halbjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

(Nr.  5737.)  Pro-