Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  ein  Nachtragsverzeichuiß  der  zur  Ausstellung  von  Zengnissen  über  die  Befähigung  für
den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten.  Vom  5.  Dezember  1900.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  der  Nr.  51  des  Central-Blatts  für
das  Deutsche  Reich  von  1900  erlassene  Bekanntmachung  vom  22.  November  1900,  betreffend
  ein  Nachtragsverzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Befähigung
für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten,  zur  allgemeinen
Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  5.  Dezember  1900.

Pischek.  Schott  von  Schottenstein.

Nachtrags-Verzeichniß
derjenigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über
die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.
(Vergl.  Bekanntmachung  vom  25.  Juni  1900,  Central-Blatt  S.  417.)7)
Bemerkung:
Die  mit  #  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
Geffentliche  Hehranstalten.
A.  Lehraustalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genügt.
a.  Gymnasien.
Königreich  Preußen.
Höôchst  a.  Main:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium)  —  bisher:  Progymnasium  (verbunden
  mit  Real-Progymnasium),  unter  C.  a.  I  des  Hauptoerzeichnisses.
Fürstenthum  Lippe.
Detmold:  Gymnasium  Leopoldinum  (verbunden  mit  Realschule)  —  bisher:  Gymnasium  Leopoldinum
(verbunden  mit  Real-Progymnasium).
c.  Ober-Realschulen.
Königreich  Württemberg.
Stuttgart:  Wilhelms-Realschule  (bisher  unter  B.  c.  1I  des  Hauptverzeichnisses).
Großherzogthum  Baden.
Karlsruhe:  1  Ober-Realschule  (bisher:  1Realschule,  unter  B.  c.  II  des  Hauptverzeichnisses).
)  Württ.  Reg.Blatt  S.  ol3.