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G. 19. Endlich fuͤhrt derselbe uͤber die
Erigenz des Büreau-Dienstes eine Geld= und
Material:= Rechnung.
D. In Rücksicht auf die Rechnungs-Kommisscrs.
6. 20. Der Dienst di# Rechaungs-Kommissäre
bleibt der bisherige.
Die Form des Rechnungswesens wird von
Uns in der Folge noch seine nähere Bestimmung
erhalten.
E. In Rücksicht auf Registratur
und Kanzlei.
C. Die Registratur und Kanzleibehalten
ihre gegenwärtige Verfassung. Die Büreau-Stunden
werden vom März bis Ende Oktobers
täglich auf acht, und vom November
bis Ende Februars täglich auf sieben Stunden
festgeseze.
F. Geschäftsgang im Allgemeinen.
I. 2z. Alle Bittschriften und alle Berichte,
welche in Wasser-Brücken= und
Strassenbau-Sachen erstattet werden, drücken
sich in der Ueberschrift also aus:
Zum Koniglichen geheimen Ministerium
des Innern:
Wasser-Brücken= und Strassenbau-Sektion.
Sie werden von dem General= Sekretär
eröffnet, in das Generalprotokoll aufgenommen,
Unserm Minister des Innern vorgelegt
und hienach dem Vorstande der Sektion zu-Festellt.
S. 33. Alle Erlasse an die Baubehéèrden
werden nach beigefügtem expcdiarur des Vorstandes
mit dem Eingange:
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Im Namen Seiner Majestät des Königs.
und dem Schluße:
„Konigliche General-Direktion des Was
„ser= Brücken= und Strassenbaues.“
unter ihrem Amts-Siegel erpedirt. Dagegen
werden
§. :4- alle Expeditionen, denen ein besonderer
Auftrag zum Grunde liegt, oder die
eine vorldusige und ndhere Untersuchung einleiten,
und an Behörden, de nicht unmittelbar
der General= Direktion untergeben sind,
erlassen werden, mit der Schlußformel:
„ü Aus Auftrag des Ministertums des
„Innern."“
und der Unterschrist des Vorstandes und des
Sekretärs, sodann mit dem kleinen Siegel
des Departements, welches durch die Buchstaben
B. S. (Bau-Sektion) näher bezeichnet
ist, ausgefertiget.
§. 25. Die Namen der aufgestellten Referenten
sind geheim zu halten.
§. 36. Die Referenten sollen keine So--lizitationen
annehmen.
§. 27. Sämtlichen Mitgliedern ist es
untersagt, über Geschäfte zu korrespondiren.
6. à8. Der Zutritt zur Registratur und
in die Kanzlei ist Fremden versagt.
&. 29. Allenfallsige Anfragen der Parteien
bei dem expedirenden Sekretär müssen
sich auf die geschehene Erledigung und auf
die kommitrirte Behörde beschränken.