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schen Kontrolle und gegen die Anwerbung von dort lebenden Griechen für diese
Banden erhoben wurde. In einer Antwortnote erklärte die griechische Regierung,
daß die Banden nicht im Gebiete der griechischen Okkupation gebildet
werden, und daß in den Banden, die in Berat operierten und aus 1600 Miriditen
bestünden, kein einziger Grieche vorhanden wäre.
Am 20. März 1916 sprach der griechische Ministerpräsident Skuludis in
einer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Spiromilio über Nord-Epirus
die Überzeugung aus, daß »Nord-Epirus in seiner augenblicklichen Ahgrenzung
in Zukunft einen untrennbaren Teil des Königreichs Griechenland bilden werde«.
Schon früher, im Februar 1916, hatte die griechische Regierung in Epirus
zwei Präfekten in Argyrokastro und Koritza ernannt. die militärischen Ökkupationsbehörden
durch diese ersetzt, und bei der Eröffnung der neuen griechischen
Kammer am 24. Januar 1916 Abgeordnete aus Epirus zu den Sitzungen
zugelassen. Gegen diese Handlungen der griechischen Regierung, die zum Ziele
hätten, Nord-Epirus Griechenland einzurerleiben, überreichten am 26. März 1916
die vier Verbaudsgesandten der griechischen Regierung eine Protestnote, in der
sie darauf hinwiesen, daß diese Maßnahmen mit. den feierlichen Erklärungen
unvereinbar seien, die in der griechischen Denkschrift vom 13. November 1914
enthalten sind.
In ihrer Antwort erklärte die griechische Regierung am 29. März 1916,
daß sie in keiner Weise die Erklärungen aus dem Jahre 1914 außer acht lasse
und daß sie es nur für notwendig gehalten hätte, in Epirus die dem liberalen
Geiste der Griechen nicht entsprechende Militärverwaltung durch eine Zivilverwaltung
in Übereinstimmung mit den allgemeinen Gesetzen des Königreichs zu
ersetzen. Am selben Tage wurde der griechischen Regierung durch die vier
Gesandten eine neue Note überreicht, in der sie Aufklärung darüber verlangten,
wie die Zulassung von Abgeordneten aus Nord-Epirus zu den Erklärungen passe,
die Gunaris und Venizelos im August 1915 in dieser Beziehung abgegeben
hatten. Die Antwortnote des Kabinetts Skuludis vom 31. März 1916 begründete
die Teilnahme der epirotischen Abgeordneten mit der Notwendigkeit von Ansgaben
für die Verwaltung von Epirus. die durch Steuern der lokalen Bevölkerung
gedeckt werden müßten, infolgedessen müßte der letzteren das Recht der Kontrolle
über diese Ausgaben eingeräumt werden.
(Jswestija v. 24. 11. 17.)
2. Schutz der Klöster des Berges Athos.
Geheimtelegramm des Ministers des Äußeren an den
Geschäftsträger von Paris vom 18. Juli 1917. Nr. 3052.
Ich nehme Bezug auf das Telegramm des Ministeriums Nr. 5671 vom
vorigen Jahr und Nr. 646 von diesem Jahr und ihre Telegramme Nr. 136
und 148.
Aus der Ihnen übermittelten Kopie des Telegramms des Verwesers des
Generalkonsulats in Saloniki unter Nr. 140 ist Ihnen bereits bekannt, daß
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