Metadata : Dokumente aus den russischen Geheimarchiven.

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schen  Kontrolle  und  gegen  die  Anwerbung  von  dort  lebenden  Griechen  für  diese
Banden  erhoben  wurde.  In  einer  Antwortnote  erklärte  die  griechische  Regierung,
  daß  die  Banden  nicht  im  Gebiete  der  griechischen  Okkupation  gebildet
werden,  und  daß  in  den  Banden,  die  in  Berat  operierten  und  aus  1600  Miriditen
bestünden,  kein  einziger  Grieche  vorhanden  wäre.

Am  20.  März  1916  sprach  der  griechische  Ministerpräsident  Skuludis  in
einer  Antwort  auf  eine  Anfrage  des  Abgeordneten  Spiromilio  über  Nord-Epirus
die  Überzeugung  aus,  daß  »Nord-Epirus  in  seiner  augenblicklichen  Ahgrenzung
in  Zukunft  einen  untrennbaren  Teil  des  Königreichs  Griechenland  bilden  werde«.
Schon  früher,  im  Februar  1916,  hatte  die  griechische  Regierung  in  Epirus
zwei  Präfekten  in  Argyrokastro  und  Koritza  ernannt.  die  militärischen  Ökkupationsbehörden
  durch  diese  ersetzt,  und  bei  der  Eröffnung  der  neuen  griechischen
  Kammer  am  24.  Januar  1916  Abgeordnete  aus  Epirus  zu  den  Sitzungen
zugelassen.  Gegen  diese  Handlungen  der  griechischen  Regierung,  die  zum  Ziele
hätten,  Nord-Epirus  Griechenland  einzurerleiben,  überreichten  am  26.  März  1916
die  vier  Verbaudsgesandten  der  griechischen  Regierung  eine  Protestnote,  in  der
sie  darauf  hinwiesen,  daß  diese  Maßnahmen  mit.  den  feierlichen  Erklärungen
unvereinbar  seien,  die  in  der  griechischen  Denkschrift  vom  13.  November  1914
enthalten  sind.

In  ihrer  Antwort  erklärte  die  griechische  Regierung  am  29.  März  1916,
daß  sie  in  keiner  Weise  die  Erklärungen  aus  dem  Jahre  1914  außer  acht  lasse
und  daß  sie  es  nur  für  notwendig  gehalten  hätte,  in  Epirus  die  dem  liberalen
Geiste  der  Griechen  nicht  entsprechende  Militärverwaltung  durch  eine  Zivilverwaltung
  in  Übereinstimmung  mit  den  allgemeinen  Gesetzen  des  Königreichs  zu
ersetzen.  Am  selben  Tage  wurde  der  griechischen  Regierung  durch  die  vier
Gesandten  eine  neue  Note  überreicht,  in  der  sie  Aufklärung  darüber  verlangten,
wie  die  Zulassung  von  Abgeordneten  aus  Nord-Epirus  zu  den  Erklärungen  passe,
die  Gunaris  und  Venizelos  im  August  1915  in  dieser  Beziehung  abgegeben
hatten.  Die  Antwortnote  des  Kabinetts  Skuludis  vom  31.  März  1916  begründete
die  Teilnahme  der  epirotischen  Abgeordneten  mit  der  Notwendigkeit  von  Ansgaben
  für  die  Verwaltung  von  Epirus.  die  durch  Steuern  der  lokalen  Bevölkerung
gedeckt  werden  müßten,  infolgedessen  müßte  der  letzteren  das  Recht  der  Kontrolle
  über  diese  Ausgaben  eingeräumt  werden.

(Jswestija  v.  24.  11.  17.)

2.  Schutz  der  Klöster  des  Berges  Athos.

Geheimtelegramm  des  Ministers  des  Äußeren  an  den
Geschäftsträger  von  Paris  vom  18.  Juli  1917.  Nr.  3052.
Ich  nehme  Bezug  auf  das  Telegramm  des  Ministeriums  Nr.  5671  vom
vorigen  Jahr  und  Nr.  646  von  diesem  Jahr  und  ihre  Telegramme  Nr.  136
und  148.
Aus  der  Ihnen  übermittelten  Kopie  des  Telegramms  des  Verwesers  des
Generalkonsulats  in  Saloniki  unter  Nr.  140  ist  Ihnen  bereits  bekannt,  daß

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