Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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Artikel 4. 
Dieser Vertrag tritt mit dem Tage der erfolgten Ratifikation in Kraft. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegen- 
wärtigen Vertrag unterfertigt und ihre Siegel beigedrückt. 
So geschehen in zweifacher Ausfertigung in Wien am 19. Tage des 
Monats Jänner im Jahre des Heils Eintausend achthundertachtundneunzig. 
P. Graf Eulenburg.                                        Graf Gokuchowski. 
(L. S.)                                                                                  (L. S.)  
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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